

Pelikan muss HP-kompatible Patronen zurückrufen
3. August 2007, 14:21
HP teilte gestern mit, dass im Patentrechtsstreit mit dem Tintenpatronenhersteller Pelikan eine Einigung erzielt werden konnte.
HP teilte gestern mit, dass im Patentrechtsstreit mit dem Tintenpatronenhersteller Pelikan eine Einigung erzielt werden konnte. Pelikan Hardcopy Deutschland und die in der Schweiz domizilierte Pelikan Hardcopy International haben die von HP geltend gemachten Patentansprüche anerkannt.
HP hatte im Mai beim Landgericht Düsseldorf gegen den Hersteller von Druckerverbrauchsmaterialien Klage eingereicht. Gemäss HP wird Pelikan nun untersagt, die Druckerpatronen H06 und H08 zu importieren und zu vertreiben. Diese beiden Patronen entsprechen den HP-Patronen Nr. 57 und Nr. 28. Es handelt sich aber nicht um wiederbefüllte Patronen, sondern um neu hergestellte Kopien. Pelikan muss Patronen, die bereits verkauft wurden, zurückrufen. Ausserdem muss Pelikan Schadenersatz bezahlen.
Offen bleibt, ob auch die Klage vor dem Landgericht Köln damit hinfällig wird. Bei dieser Klage ging es um falsche Angaben seitens Pelikan. HP hatte erst kürzlich einen ähnlichen Erfolg gegen InkTec und die PCE Group verbuchen können. (mim)
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