Provider-Streit in Basel-Land: Erfolg für InterGGA

21. März 2013 um 14:24
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Der Kabelnetzbetreiber InterGGA darf auch ohne Ausschreibung einen neuen Provider suchen.

Der Kabelnetzbetreiber InterGGA darf auch ohne Ausschreibung einen neuen Provider suchen.
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat gestern in einem Streit zwischen dem Reinacher Kabelnetzbetreiber InterGGA und dem Pratteler Provider ImproWare im Sinne von InterGGA entschieden. InterGGA ist mit rund 44'000 Kunden einer der grössten Kabelnetzanbieter in der Schweiz.
Ausbau der Angebote
Der Streit begann letztes Jahr, als InterGGA neue Dienstleistungen ausschrieb, um künftig Quadruple Player zu werden - obwohl der Vertrag mit dem bisherigen Partner ImproWare noch bis Herbst 2013 läuft. "Wir wollen Mobilfunkangebote und insbesondere zeitversetztes Fernsehen und Video on Demand anbieten. Das ist ein Bedürfnis der Kunden", erklärt Gregor Schmid (Foto), der seit Anfang 2013 InterGGA-Chef ist.
Gemäss Schmid war dies damals aber mit dem langjährigen Partner ImproWare nicht möglich, weshalb man sich für eine Ausschreibung entschied, um einen neuen Provider zu finden. ImproWare erhob im Oktober 2012 eine Beschwerde dagegen, weil nach Meinung des Providers nur ein Anbieter in der Schweiz die Ausschreibungskriterien erfülle. Gemeint ist damit der Bieler Provider Finecom, wie die 'Basellandschaftliche Zeitung' damals schrieb. Schmid sagt jedoch, man habe mehrere Angebote erhalten.
Freihändige Vergabe?
Jedenfalls entschied nun das Gericht, dass InterGGA schon gar nicht ausschreibungspflichtig ist. Auf die Beschwerde von ImproWare wurde nicht eingegangen. Ausserdem erklärte das Gericht, dass in der Telekombranche die Konkurrenz gross genug sei. Den Entscheid kann ImproWare noch bis ans Bundesgericht weiterziehen.
Mittlerweile führt ImproWare Pilotversuche mit zeitversetztem TV durch, sagt Schmid. InterGGA schliesst deshalb nicht aus, künftig weiterhin mit ImproWare kooperieren zu wollen. Ob die Dienstleistungen nun neu ausgeschrieben werden oder ob man den Auftrag freihändig vergeben werde, sei noch nicht entschieden, so Schmid. (Maurizio Minetti)

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