

"Recht auf Vergessen" wird umgesetzt - auch in der Schweiz
30. Mai 2014, 08:11
Mit einem Formular können Nutzer beantragen, dass belastende Links nicht mehr angezeigt werden. Google will jede Anfrage einzeln prüfen.
Mit einem Formular können Nutzer beantragen, dass belastende Links nicht mehr angezeigt werden. Google will jede Anfrage einzeln prüfen.
Mehr als zwei Wochen ins Internet gestellt, mit dem Europäer die Löschung unliebsamer Daten beantragen können. Das gilt auch für die Schweiz.
Das Urteil zwinge Google, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem "Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden" und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit, erklärte ein Sprecher des US-Konzerns am späten Donnerstag. Google betonte, dass man bei der Prüfung der Anträge untersuchen werde, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen bestehe - zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.
Beraterausschuss soll helfen
Ein Beraterausschuss soll dem Konzern künftig helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten. Ihm gehören Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven (Belgien), Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UNO-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung, Frank La Rue, an.
Der EuGH hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz
verfügbar bleiben.
Zwar sind auch andere Suchmaschinenbetreiber wie Yahoo oder Microsoft von dem Urteil betroffen. Allerdings laufen mehr als 90 Prozent der europäischen Suchanfragen über Googles Server. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber die Entfernung der Suchergebnisse ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.
Bereits einige tausend Anfragen erhalten
Der Suchmaschinen-Gigant macht keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung solcher Anträge dauern könnte. Der Konzern habe bereits einige tausend Anfragen erhalten, sagte ein Sprecher. Diese müssten erneut über das neue Formular gestellt werden. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz - nicht aber etwa in der Domain "Google.com". (sda/lvb)
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