

Revidiertes Urheberrecht nimmt Hoster in die Pflicht
16. September 2019, 14:27
Nach jahrelangen Diskussionen steht das neue Urheberrecht.
Nach jahrelangen Diskussionen steht das neue Urheberrecht. National- und Ständerat haben sich beim letzten noch umstrittenen Punkt geeinigt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Das Ziel der Revision war es, das Urheberrecht ans Internetzeitalter anzupassen: Der Bundesrat wollte die Interessen von Kulturschaffenden besser schützen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren.
Weil die Interessen stark auseinandergingen, setzte der Bundesrat die Arbeitsgruppe Agur 12 ein, in welcher Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer, Konsumenten und die Verwaltung vertreten waren. Auf deren Vorschlägen basieren die nun beschlossenen Gesetzesänderungen.
Kern der Vorlage ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen ("Take Down"-Prinzip).
Künftig müssen Schweizer Hosting Provider – "falls sie eine besondere Gefahr von Urheberrechtsverletzungen schaffen" – mehr tun und dafür sorgen, dass die illegalen Angebote nicht wieder hochgeladen werden ("Stay Down"-Prinzip). Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um IP-Adressen von Urheberrechtsverletzern zu sammeln.
Keine Upload-Filter angedacht
Dabei sind Upload-Filter, die in der EU zu grossen Debatten geführt hatten, in der Schweiz bis anhin ausser Diskussion. In der Botschaft zur Revision steht: "In der Praxis bedeutet das aber nicht, dass die betreffenden Hosting Provider alle Inhalte auf ihre eigenen Servern überwachen, sondern dass sie manuell oder mit Hilfe von Software prüfen, ob im Internet die betreffenden Inhalte über Links, die auf ihre Server führen, angeboten werden. Stellt der Hosting Provider fest, dass solche urheberrechtsverletzenden Inhalte über seine Server angeboten werden, muss er die entsprechenden Inhalte entfernen. Der Aufwand für diese Überwachung findet seine Grenze an der technischen und wirtschaftlichen Zumutbarkeit."
Der damalige Internet-Branchenverband Simsa (heute ein Teil des Anbieterverbands Swico), hatte für einen "Code of Conduct" seiner Mitglieder lobbyiert, dieser überzeugte den Gesetzgeber aber nicht.
Der Bundesrat hatte ursprünglich etliche weitere Massnahmen vorgesehen, etwa gegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Musiktauschbörsen. In der Vernehmlassung stiessen diese aber auf Kritik. Insgesamt waren rund 1200 Stellungnahmen mit einem Volumen von 8000 Seiten eingegangen. (mag/Keystone-sda)
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