RPost meldet Sieg über Post - Post meldet Sieg über RPost

5. März 2012 um 16:58
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RPost zieht Klage gegen schweizerische Post zurück. Sowohl RPost als auch Post sehen sich als Sieger.

RPost zieht Klage gegen schweizerische Post zurück. Sowohl RPost als auch Post sehen sich als Sieger.
Das US-Unternehmen RPost hat eine Klage gegen die schweizerische Post zurückgezogen – so viel scheint klar. Über die Gründe und die aktuelle Situation von IncaMail sind sich RPost und die Post aber komplett uneins.
Die Welt, wie RPost sie sieht
RPost, erst seit wenigen Tagen hierzulande mit einer eigenen Niederlassung präsent und noch ein Zwerg auf dem schweizerischen Markt, erklärte heute morgen, dass es den "Gelben Riesen" in die Knie gezwungen habe.
Der Anbieter eines Services für eingeschriebene E-Mails hatte die Post vor einem Jahr verklagt. RPost warf der Post vor, mit seinem "IncaMail"-Service für eingeschriebene E-Mails Patente von RPost zu verletzen. Heute meldet die RPost nun, dass man die Klage fallen gelassen habe, weil die Post im zentralen Punkt nachgegeben habe. Die ebenfalls vor einem Jahr lancierten entsprechenden Klagen gegen Totemo und SwissSign wurden dagegen nicht fallengelassen, wie uns Hayri C. Bulmann, Geschäftsführer von RPost Schweiz, erklärte.
Die Klage gegen die Post habe man zurückgezogen, weil diese "ihren IncaMail E-Mail-Dienst geändert hat", lässt sich RPost-CEO Zafar Khan in der Mitteilung zitieren. "Diese rechtlichen Schritte wurden von uns unternommen, weil IncaMail behauptete, dass ihr Service die Zustellung von E-Mails belegte ... Als Reaktion darauf stellte die Schweizerische Post den 'Zugestellt'-Status ihrer Quittungen ein und verzichtete auf die Behauptung, dass der IncaMail-Dienst Versandbestätigungen ausstelle." Und er fügt süffisant an: "Damit kann IncaMail nun all jene nicht mehr zufriedenstellend bedienen, die einen Beleg dafür benötigen, wer wem was wann per E-Mail geschickt hat."
Schweizer Gericht als "neue Erfahrung"
Obwohl man schon in vielen Ländern Prozesse zur Verteidigung seiner Patente geführt habe, sei der Umgang mit dem Schweizer Gericht "eine neue Erfahrung" gewesen, meint RPost. In ihren ursprünglichen Stellungnahmen auf die RPost Klage habe die Schweizerische Post dem Gericht erklärt, "dass ihr IncaMail-System keinen Anspruch auf eine Versandbestätigung erheben würde." Erst als es RPost gelungen sei, dem Gericht digital signierte, mit einem "Zugestellt"-Vermerk versehene Quittungen von IncaMail zu präsentieren, habe sich die Post gezwungen gesehen, schnell ihr System so zu ändern, dass "dieses konform mit ihrer früher gemachten Aussage war".
"Wir sind zufrieden mit ihrer gegenüber dem Gericht gemachten ausdrücklichen Aussage, dass die Schweizerische Post in Zukunft keine 'Zugestellt' Bestätigungen in ihrem Service anbieten wird,“ erklärt CEO Zafar Khan. Welche Änderungen bei IncaMail genau vorgenommen wurden, sei allerdings unklar, so RPost.
Empfangsquittung entfernt oder nicht?
In der Online verfügbaren Produktbeschreibung von IncaMail steht allerdings weiterhin klar: "Der Absender erhält eine Abholbestätigung und bei der Variante Swiss Post Einschreiben eine Versand- und Empfangsquittung in Form eines signierten PDFs."
"Dies ist uns bekannt und irritiert uns auch", meinte dazu der von uns darauf angesprochene RPost-Mann Hayri C. Bulmann. RPost werde die Situation daher weiter scharf beobachten.
Die Welt, wie die Post sie sieht
Von der Post erhielten wir heute Abend eine Stellungnahme zu den Aussagen von RPost, welche diesen diametral wiederspricht. Die Post bestätigt eigentlich nur, dass die Klage zurückgezogen wurde. Inbesondere gebe es weiterhin die Empfangsquittung in IncaMail, erklärte uns Post-Sprecherin Nathalie Salamin: "Die Empfangsquittung gibt es immer noch unverändert. Es bestand auch nie ein Grund, in diesem Punkt etwas zu ändern." Damit stimme auch die oben erwähnte Beschreibung in der Produktbroschüre weiterhin.
Zum Grund für den Rückzug der Klage durch RPost hat die Post denn auch eine komplett andere Meinung. Nathalie Salamin: "RPost hat Ende letzter Woche das beim Zürcher Handelsgericht hängige Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gegen das Produkt IncaMail zurück gezogen. Dies, nachdem Ende Dezember ein im erwähnten Verfahren eingeholtes Gutachten zum Schluss gekommen war, dass die von RPost aus deren Patenten geltend gemachten Ansprüche wegen fehlender Neuheit nicht schützbar sind. Dies dürfte nach unserer Einschätzung der Grund für den Rückzug des Gesuchs durch RPost sein."
Und Salamin fährt weiter: "Eine ähnliche Entwicklung hat sich im Verfahren in den USA ergeben. Das US Patent and Trade Mark Office kam in erster Instanz zum Schluss, dass sämtliche Ansprüche aus dem US-Patent von RPost wegen fehlender Neuheit nicht schützbar sind. Gestützt darauf hat der Richter im kalifornischen Verfahren eine Einstellung des Prozesses bis Ende April verfügt." (Hans Jörg Maron)

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