

Samsung-Tablet: Gericht bestätigt Verkaufsverbot in Deutschland
9. September 2011, 10:02
Das Düsseldorfer Landgericht hat die einstweilige Verfügung gegen Samsung bestätigt, wonach der Konzern sein Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 in Deutschland nicht verkaufen darf.
Das Düsseldorfer Landgericht hat die einstweilige Verfügung gegen Samsung bestätigt, wonach der Konzern sein Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 in Deutschland nicht verkaufen darf. Damit bleibt das Verkaufsverbot in Deutschland bestehen. Gemäss Richterin Johanna Brückner-Hofmann hat Samsung bei der Gestaltung seines Tablets "Geschmacksmuster-Rechte" von Apple verletzt. Es gäbe zwar im Vergleich zum iPad Unterschiede im Detail, der Gesamteindruck stimme jedoch überein. Gegen das Urteil kann Samsung Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
In Japan hat zudem bereits am vergangenen Mittwoch eine erste Anhörung zu einer weiteren Klage Apples gegen Samsung stattgefunden. Auch dort versucht Apple ein Verkaufsverbot für Samsung-Produkte (darunter die Smartphones Galaxy S und S II sowie das Galaxy Tab 7) zu erwirken. Ausserdem fordert Apple einen Schadenersatz in der Höhe von rund einer Million Euro. (bt)
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