

SAP darf Handel mit Gebrauchtsoftware nicht verbieten
25. Oktober 2013, 15:03
Urteil des Hamburger Landgerichts.
Urteil des Hamburger Landgerichts.
Heute hat das Hamburger Landgericht ein Urteil gefällt, wonach der Softwarehersteller SAP den Handel mit gebrauchter Software nicht verbieten darf. Es ist nicht das erste und sicher auch nicht das letzte Urteil in dieser Sache. Gebrauchtsoftware-Händler wie Susensoftware kämpfen seit Jahren gegen die grossen Riesen Microsoft, SAP, Oracle und Adobe. Ein abschliessendes, klares Urteil gibt es nicht, schon gar nicht eins, das auch für den Schweizer Markt gelten würde.
Nun hat das Gericht zwei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers SAP verboten, schreibt die Nachrichtenagentur 'dpa'. SAP will gemäss AGB, dass der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt ist. Die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sowie die Regelungen zu Zukauf und der sogenannten Vermessung seien nicht mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar und damit unwirksam, so das Gericht. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können.
Axel Susen, Chef des klagenden Unternehmens Susensoftware, gibt sich auf Anfrage von inside-channels.ch zufrieden mit diesem Urteil. Weniger zufrieden ist er im Fall der dritten strittigen Klausel zur Regelung der Softwarewartung. Diese Klage wies das Gericht ab.
Man darf davon ausgehen, dass sowohl SAP als auch Susensoftware das Urteil weiterziehen werden. (mim)
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