

Schwyzer Datenschützer soll mehr Ressourcen erhalten
28. Juni 2018, 08:51
Der Datenschutzbeauftragte im Kanton Schwyz soll mehr Befugnisse und Mittel, die Bürger mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten.
Der Datenschutzbeauftragte im Kanton Schwyz soll mehr Befugnisse und Mittel, die Bürger mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten. Dazu lässt die Kantonsregierung das Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetz (ÖDSG) anpassen.
Das ÖDSG habe sich in den rund zehn Jahren seines Bestehens grundsätzlich bewährt, heisst es im Vernehmlassungsentwurf, den der Schwyzer Regierungsrat publiziert hat. Doch die Digitalisierung sei rasend und global, die Revision berücksichtige verbindliche europäische Rechtsakte im kantonalen Datenschutzrecht.
Mehr Unabhängigkeit und mehr Befugnisse
Ziel sei es, den Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten zu verbessern, die Selbstkontrolle des Individuums über seine Daten zu schärfen und die Behörden im verantwortungsvollen Umgang mit Personendaten stärker in die Pflicht zu nehmen. Dazu sollen Unabhängigkeit und Befugnisse des Datenschutzbeauftragten gestärkt werden.
Er soll neu Beschwerdeinstanz sein, Verfügungs- und Weisungskompetenzen sowie zusätzliche Prüf- und Bearbeitungsaufgaben erhalten. Dafür sei von einer Aufstockung der Ressourcen um rund 50 Stellenprozente auszugehen, schreibt die Regierung.
Der Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte ist das Datenschutzaufsichtsorgan für die Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden. Er verfügt gegenwärtig über personelle Ressourcen im Umfang von 180 Stellenprozenten.
Erst kürzlich hat sich die Konferenz der Schweizer Datenschützer (Privatim) beschwert, dass viel zu wenige Mittel für den Datenschutz zur Verfügung stehen würden. Es brauche in den Kantonen 200 zusätzliche Stellen, forderte die Konferenz.
Erweiterte Auskunftsrechte
Die Revision in Schwyz sieht auch eine Erweiterung der Auskunfts- und Informationsrechte jener Personen vor, die von Datenerhebungen betroffen sind. Die Behörden sollen mit zusätzlichen Schutzmechanismen ausgerüstet werden. Dazu zählen eine Datenschutzfolgeabschätzung, eine Vorabkonsultation, ein interner Datenberater, die Eigenüberwachung und ein Pflichtenheft bei der Datenbearbeitung durch Dritte.
Die Vernehmlassung zur Revision der kantonalen Datenschutzgesetzgebung dauert bis 31. Oktober. (sda/ts)
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