

Seco-Affäre: Staatsanwalt fordert vier Jahre Freiheitsstrafe
4. August 2021 um 11:15Der Beschuldigte sagt, dass die Unternehmer ihn halt mochten und ihn deshalb beschenkt haben.
Am Abend des gestrigen zweiten Prozesstages gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sprach der Staatsanwalt von einer "Solidaritätsgemeinschaft" zwischen den Angeklagten. Zuvor hatte der Hauptangeklagte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona den Vorwurf des Sich-bestechen-Lassens bestritten.
Der ehemalige Ressortleiter im Seco habe nach und nach ein Netz von Lieferanten aufgebaut, die er berücksichtigt habe. Diese "Solidaritätsgemeinschaft" habe aus Zuwendungen einerseits und Vergaben von Aufträgen andererseits bestanden, resümierte der Staatsanwalt.
Dem heute 68-Jährigen seien die geltenden Beschaffungsgrundsätze jedoch bekannt gewesen, mahnte der Staatsanwalt. "Es oblag dem Angeklagten, die Einhaltung des Beschaffungsrechts sicherzustellen."
Am heutigen Mittwoch, 4. August, hat der Staatsanwalt in seinem Strafantrag nun vier Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Franken gefordert. In seinem Plädoyer erklärte er, das Verschulden des ehemaligen Bundesbeamten wiege insgesamt schwer. Der Hauptangeklagte habe während mehr als zehn Jahren immer wieder delinquiert. Er habe den Wettbewerb ausgehebelt und Güter und Dienstleistungen zu überteuerten Preisen eingekauft. Dadurch habe er das Seco in "beträchtlichem Umfang" geschädigt.
Gestern hatte sich der ehemalige Seco-Angestellte in den Befragungen gegen den Vorwurf des Sich-bestechen-Lassens gestellt. Es seien zwar Zuwendungen vorgenommen worden, gab der Angeklagte an. Diese seien aber nie in Zusammenhang zu konkreten Beschaffungsaufträgen oder Dienstleistungen gestanden.
Zuwendungen "nicht korrekt dargestellt"
Der ehemalige Seco-Mitarbeitende liess vor Gericht eine überarbeitete Liste der Zuwendungen verteilen, da die von der Bundesanwaltschaft zusammengestellten Einladungen und anderen Zuwendungen "nicht korrekt dargestellt" seien, wie er sagte.
Die Zuwendungen seien zudem vorgenommen worden, weil er sich mit den betreffenden Unternehmern gut verstanden habe und diese das so gewollt hätten. Einen Zusammenhang zu konkreten Beschaffungsaufträgen oder Dienstleistungen bestritt der Angeklagte.
Gemäss der Anklageschrift soll der heute 68-Jährige zwischen 2004 und 2013 Aufträge für Güterbeschaffungen und Dienstleistungen im Informatikbereich freihändig an von ihm bevorzugte Firmen vergeben haben.
Als Gegenleistung soll der ehemalige Bundesbeamte Vorteile in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld, Geschenken und Anderes entgegengenommen haben. Unter anderem liess sich der Beschuldigte mehrfach zu Fussballspielen einladen. Auch Dritte hätten von den Zuwendungen profitiert.
Insgesamt habe der Angeklagte im Zusammenhang mit der Vergabe der Aufträge nicht gebührende Vorteile im Umfang von über 1,7 Millionen Franken gefordert und entgegengenommen.
Immer "offen rapportiert"
Ebenfalls am Dienstag wurde auch der frühere Vorgesetzte des ehemaligen Seco-Mitarbeiters einvernommen. Er sagte vor Gericht, der Angeklagte habe ihm immer "offen rapportiert". Es habe für ihn keinen Grund gegeben, dem Angeklagten zu misstrauen. Oberste Priorität sei für ihn gewesen, dass der Betrieb in der Abteilung des Angeklagten reibungslos funktioniere.
Zu den WTO-Vergaben zwischen 2004 und 2013 sagte der ehemalige Vorgesetzte des Angeklagten, seine Abteilung sei in den betreffenden Jahren erst daran gewesen, die "neuen Vorgaben" umzusetzen. Möglicherweise seien diese Anpassungen aber zu langsam von statten gegangen.
Anmerkung der Redaktion: Der ursprüngliche Artikel von heute morgen wurde mittlerweile um den Strafantrag erweitert.
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