

simsa verlangt Straffreiheit auch für Hoster und Suchmaschinen
4. April 2005 um 15:38
Vernehmlassung zur Revision des Strafgesetzbuches im Bereich "Netzwerkkriminalität"
Vernehmlassung zur Revision des Strafgesetzbuches im Bereich "Netzwerkkriminalität"
Die "swiss software and interactive media association" (simsa) hat ihre Stellungnahme zur laufenden Revision des Schweizer Strafrechts in Zusammenhang mit Internet-Kriminalität veröffentlicht. Die simsa kritisiert in ihrer Vernehmlassungsantwort die Entwurf enthaltene Regelung der Verantwortlichkeit von Hosting-Providern und Suchmaschinen deutlich.
Die vorgeschlagene Regelung bürde den Hostern und Suchmaschinen-Betreibern Aufgaben auf, die in die Ermittlungskompetenzen der Strafverfolgungsbehörden gehörten, so die Kritik der simsa. Im Entwurf zur Revision des Strafgesetzbuches wird von Hostern verlangt, dass sie ihre Kunden anzeigen, wenn sie sicher wissen, dass diese strafbare Inhalte anbieten. Die simsa kritisiert diesen Vorschlag als viel zu schwammig, da ein Hoster oder ein Netzwerk-Verantwortlicher sich grosse juristische Kenntnisse aneignen müsste, um überhaupt mit Sicherheit festzustellen, ob ein Inhalt strafbar ist oder nicht.
Straflosigkeit auch für Hoster und Suchmaschinen gefordert
Im Gegensatz zum aktuellen Vorschlag verlangt die simsa, dass die Strafbarkeit von Hostern und Suchmaschinen gleich geregelt wird, wie diejenige von reinen ISPs, die ausdrücklich nicht für die von ihnen "vermittelten" Inhalte verantwortlich gemacht werden.
Zudem verlangt die simsa in ihrer Vernehmlassungs-Antwort eine neue Regelung der Entschädigung für Abgeltung der Provider, die eine Grundinfrastruktur für die Überwachung ihrer Kunden aufbauen (z.B. Speicherung aller E-Mails über eine gewisse Zeit) müssen.
Bei der Erarbeitung der Stellungnahme waren neben einigen Rechtsanwälten auch Vertreter von Hostern, Providern und Suchmaschinen beteiligt.
Die komplette Vernehmlassungs-Antwort der simsa gibt es als PDF hier.
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