

Social Media als Gefahr - Schweizer Rechtslage genügt
9. Oktober 2013, 13:18
Der Bundesrat hält die Rechtsgrundlage für Social Media als genügend. Internetprovider und Betreiber sollen aber vermehrt zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Bundesrat hält die Rechtsgrundlage für Social Media als genügend. Internetprovider und Betreiber sollen aber vermehrt zur Rechenschaft gezogen werden.
Soziale Netzwerke stellen das schweizerische Recht vor Herausforderungen - wer zum Beispiel übernimmt die Verantwortung über anonym verbreitete und illegale Inhalte. Erst kürzlich wurde Facebook dafür kritisiert, dass Unbekannte zu einer nicht genehmigten Veranstaltung über das Netzwerk aufrufen konnten. CVP-Nationalrätin Viola Amherd hatte bereits Ende August 2011 den Bundesrat in einem Postulat damit beauftragt, die schweizerische Rechtslage zu prüfen, mit Hauptaugenmerk auf soziale Medien. Nun hält der Bundesrat fest, dass es kein Spezialgesetz brauche für Twitter, Facebook und Co.
Im Bericht des Bundesrates "Rechtliche Basis für Social Media" wird festgestellt, dass es keine grösseren Lücken im schweizerischen Recht gibt. In sozialen Netzwerken gelten die allgemein gehaltenen Regelungen der bestehenden Gesetze (zum Beispiel dem Datenschutzgesetz oder dem Zivilgesetzbuch). Für den Bundesrat ist aber auch klar, dass die Umsetzung der Rechtslage schwierig sei, da es sich oft um Vorgänge im Ausland handle.
Provider sollens richten
Mehr in die Verantwortlichkeit ziehen will der Bund vorallem Internetprovider und die Betreiber von Social-Media-Plattformen. Nun soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) abklären, ob im Bezug auf die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Dienstleistern gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sollte dies der Fall sein, arbeitet das EJPD bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage aus.
Wenig überraschend zeigt sich Fredy Künzler, Telekom-Unternehmer und SP-Gemeinderat, per Twitter nicht zufrieden mit der Stossrichtung des Bundesrats: "Der Bundesrat will, kaum entdeckt er eine Online-Gesetzeslücke, die Internet-Provider verantwortlich machen. #fail". Mit einem entsprechenden Gesetz müssten Provider und Social-Media-Betrieber über ihre NutzerInnen Rechenschaft ablegen. Aber auch hier stellt sich die Frage, wie es bei ausländischen Unternehmen wie Facebook und Twitter, um nur zwei zu nennen, gehandhabt werden soll.
Expertengruppe solls richten
Zudem sei es nicht ausgeschlossen, dass im Verlauf der Zeit weitere Rechtsnormen angepasst werden müssen. So identifiziert der Bericht verschiedene datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken. Sie betreffen die mangelnde Kontrolle der Nutzenden über ihre Daten, wie das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen oder das Recht auf Vergessenwerden im Internet. Eine breit abgestützte Expertengruppe unter Federführung des EJPD analysiert derzeit das gesamte Datenschutzgesetz und seine Durchsetzungsmassnahmen.
Sensibilisierung solls richten
Der Bundesrat hält fest, dass rechtliche Regeln alleine nicht ausreichen, um den Risiken der sozialen Netzwerke entgegen zuwirken. Demnach sollen die bisherigen Massnahmen zur Förderung des Problembewusstseins verstärkt werden. Dies gelte insbesondere für den Ausbau der Medienkompetenz der Bevölkerung - und der Kinder. (lvb)
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