

Softwarekaufstopp für 69 St. Galler Gemeinden
12. November 2015, 14:24
Das Verwaltungsgericht St.
Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat verfügt, dass die Beschwerden von Abacus eine aufschiebende Wirkung haben. So bestätigt das Gericht die superprovisorischen Verfügungen. Insbesondere geht es dabei um die Angebote "VRSG/FIS FinanzSuite" beziehungsweise "Finanzsuite FIS" und "Update Finanzsuite FIS". Insgesamt sind 69 St. Galler Gemeinden davon betroffen.
Die aufschiebende Wirkung gilt, bis das Gericht in der Sache selbst entschieden hat. Dies werde erst in einigen Monaten geschehen, so der Präsident des Verwaltungsgerichts gegenüber dem 'St. Galler Tagblatt'. Das Gericht werde aber nicht sofort jeden Fall einzeln angehe. Sondern man werde zunächst je einige Fälle exemplarisch behandeln, da sich einige der Fälle sehr gleichen. (kjo)
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