

Soziale Netzwerke sollen zu Schweizer Vertretung verpflichtet werden
26. März 2018, 11:05
Soziale Netzwerke sollen eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen.
Soziale Netzwerke sollen eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen. Der Bundesrat soll die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen, wie eine Motion der Rechtskommission des Ständerats verlangt. Die Stelle soll als Ansprechpartner für die Schweizer Behörden dienen und Konsumenten Beanstandungen erleichtern.
Weiter verlangt die Kommission, dass sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet einsetzt.
Hintergrund der Motion ist eine inzwischen zurückgezogene parlamentarische Initiative von Christian Levrat (SP/FR). Ihm ging es darum, den Behörden den Zugriff auf Userdaten im Rahmen von Strafverfahren zu erleichtern. Dank der Vertretung in der Schweiz soll ein internationales Rechtshilfegesuch überflüssig werden. (sda/kjo)
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