

Spyware am Arbeitsplatz nicht erlaubt
31. Januar 2013, 16:11
Laut einem einstimmigen Urteil des Bundesgerichts darf ein Arbeitgeber die Aktivitäten eines Angestellten am Computer nicht mit einem verdeckt funktionierenden Spyware-Programm überwachen.
Laut einem einstimmigen Urteil des Bundesgerichts darf ein Arbeitgeber die Aktivitäten eines Angestellten am Computer nicht mit einem verdeckt funktionierenden Spyware-Programm überwachen. Tut er es trotzdem, können die Informationen nicht als Beweismittel gebraucht werden, so berichten verschiedene Schweizer Medien.
Der verdeckte Einsatz von Überwachungsprogrammen sei unzulässig, da es einem Kontrollsystem entspreche, und somit dem Arbeitsgesetz widerspreche. Der Arbeitgeber hat zwar das Recht zur Kontrolle der Arbeitsleistung - könne dieses Interesse aber auch mit weniger eingreifenden Mitteln durchsetzen. Hier erwähnte das Gericht beispielsweise die Sperrung gewisser Webseiten.
Grund der Diskussion war eine fristlose Entlassung eines stellvertretenden Kommandanten einer regionalen Zivilschutzorganisation. Das Bundesgericht hat diese Entlassung aufgehoben, und stützte damit den Entscheid des Tessiner Verwaltungsgericht. (lvb)
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