St. Galler Gemeinden können plötzlich doch auf HRM2 wechseln

29. März 2017 um 12:57
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Erst hiess es, man müsse dafür die bestehende VRSG-Software ablösen.

Erst hiess es, für einen Wechsel auf das neue Rechnungsmodell müssen die Gemeinden die bestehende VRSG-Software ablösen.
Die Einführung von HRM2 ist per se nicht ungewöhnlich, denn alle Schweizer Kantone respektive Gemeinden wechseln auf das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2). Viele haben dies bereits gemacht oder einen Termin dafür festgelegt. Nun hat auch die Regierung des Kantons beschlossen, dass die St. Galler Gemeinden das neue Rechnungsmodell ab dem 1. Januar 2019 anwenden müssen. Das Rechnungsmodell der St. Galler Gemeinden (RMSG) setzt die Empfehlungen des neuen Buchhaltungsstandards HRM2 um, so eine Mitteilung von vergangener Woche.
Bemerkenswert ist aber, dass es vor einem guten Jahr aus St. Gallen noch hiess, für einen Wechsel auf HRM2 müsse die bestehende Gemeindesoftware abgelöst werden: Im Herbst 2015 haben diverse Gemeinden freihändige Zuschläge. Aufgrund der "zahlreichen Schnittstellen zu den weiteren Applikationen im bereits vorhandenen IT-System" komme aus "technischen Gründen nur das Finanzlösungssystem Finanzsuite (FIS) der VRSG in Frage", hiess es damals weiter.
Gericht stoppte Softwarebeschaffung
Im November 2015 folgte nach mehreren Einsprachen von Abacus, so die Verfügung des Verwaltungsgerichts St. Gallen.
Wechsel auf RMSG "problemlos"
Wie aus der aktuellen Mitteilung weiter hervorgeht, ging die St. Galler Regierung letztes Jahr noch von einem raschen Ende des Rechtsstreit aus. Man habe sich damals deshalb entschieden, den Einführungstermin für RMSG noch nicht festzulegen, um den VRSG-Gemeinden die gleichzeitige Umstellung der Software und des Rechnungsmodells zu ermöglichen. Mittlerweile sei jedoch nicht mehr mit einem baldigen Ende des Rechtsstreits zu rechnen, weshalb man nun den Einführungstermin doch festlegt.
Drei Pilotgemeinden haben bereits auf das neue Rechnungsmodell umgestellt, heisst es weiter. Für nächstes Jahr haben sich bereits über 20 weitere Gemeinden für den Pilotbetrieb angemeldet, darunter auch einige Gemeinden, die bisher die VRSG-Software nutzen.
Eine Ablösung von FI ist für den Wechsel auf HRM2 also nicht zwingend nötig. "Die Umstellung auf RMSG ist für fast alle Gemeinden problemlos auch mit der heutigen VRSG-Software möglich", heisst es nun von der Regierung. Auf Nachfrage schrieb die VRSG an inside-it.ch, dass es sich bei unseren Fragen um Themen handelt, die "Teil laufender Verfahren sind", weshalb das Unternehmen dazu keine Stellung nimmt. (kjo)

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