

Staatsanwalt ermittelt nicht gegen Mario Fehr
8. September 2015 um 15:41
Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist zum Schluss gekommen, dass kein Hinweis auf strafbares Handeln bei Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) existiert.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist zum Schluss gekommen, dass kein Hinweis auf strafbares Handeln bei Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) existiert. Die Zürcher Juso hatten Fehr wegen des "illegalen Kaufs und der illegalen Verwendung eines Staatstrojaners" angezeigt. Nun stellt die Staatsanwaltschaft dem Kantonsrat den Antrag, ihr keine Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens zu erteilten. Allerdings kann der Kantonsrat von der Staatsanwaltschaft verlangen, dass sie gegen Fehr ermittelt. Ob diese Strafverfahren tatsächlich noch geführt wird, muss nun entweder die Geschäftsleitung (GL) des Kantonsrates oder das Kantonsratsplenum entscheiden, was voraussichtlich im November geschehen wird, wie es bei den Parlamentsdiensten hiess.
Konkret würde nun zunächst die Justizkommission des Kantonsrats eine Vorprüfung vornehmen und einen Antrag an die GL stellen. Werde die Anzeige als "komplett unbegründet" eingeschätzt, entscheide die GL abschliessend. Falls nicht, stellt sie dem Kantonsrat einen Antrag. Die Juso haben inzwischen weitere Schritte angekündigt, um die Strafverfolgung doch noch zu ermöglichen. Da die Zürcher Staatsanwaltschaft beim Obergericht den Kauf des Trojaners beantragt habe, sei sie befangen. Man lassen sich "sicher nicht von einer befangenen Staatsanwaltschaft abspeisen", schreiben die Juso in einer Mitteilung. (sda/vri)
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