

Ständerat nun doch gegen längere Vorratsdatenspeicherung
8. Dezember 2015, 10:00
Die Telefonranddaten sollen nicht länger aufbewahrt werden, als bisher.
Die Telefonranddaten sollen nicht länger aufbewahrt werden, als bisher. Der Ständerat hat sich am Montag dafür ausgesprochen, bei der geltenden Frist von sechs Monaten zu bleiben. Damit kam er auf einen früheren Entscheid zurück.
Randdaten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat oder wer wann an wen einen Brief geschickt hat. Heute werden diese Daten sechs Monate lang aufbewahrt. Der Bundesrat wollte im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) die Frist für die Aufbewahrung der Randdaten verlängern. Der Nationalrat zeigte sich damit einverstanden.
Der Ständerat hatte zunächst ebenfalls Ja gesagt zu zwölf Monaten für die Telefonranddaten. Beim Postverkehr wollte er bei sechs Monaten bleiben. Am Montag hat er nun auf Antrag seiner Rechtskommission oppositionslos beschlossen, auch bei den Telefonranddaten bei sechs Monaten zu bleiben.
Der Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) begründete die Kehrtwende mit dem drohenden Referendum. Die Vorratsdatenspeicherung sei ohnehin schon umstritten. Würde die Aufbewahrungsdauer auf zwölf Monate verlängert, könnte dies die Chancen eines Referendums erhöhen und die ganze Vorlage gefährden, gab er zu bedenken. (sda/hjm)
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