Ständeratskommission will AHV-Nummer als Personen­identifikator

23. Oktober 2017 um 08:50
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Alle Behörden sollen künftig die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen.

Alle Behörden sollen künftig die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen. Das hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK) bei der Beratung des neuen Informationssicherheitsgesetzes beschlossen.
Der Vorlage stimmte sie mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu, wie die Parlamentsdienste vor dem Wochenende mitteilten. Der Bundesrat will mit dem Gesetz dafür sorgen, dass Computersysteme und Informationen in der Bundesverwaltung besser vor Angriffen und Missbrauch geschützt sind.
Mit der Ergänzung zur AHV-Nummer stellt sich die SiK gegen die kantonalen Datenschutzbeauftragten.
Anfällig für Hackerangriffe
Heute werde die AHV-Nummer in über 14'000 staatlichen Datenbanken als zusätzlicher Personenidentifikator eingesetzt. Dadurch könnten Personendaten leicht verknüpft werden. Bei vielen Datenbanken seien aber die Sicherheitsmassnahmen ungenügend.
Die Datenschützern fordern verschiedene Nummern für verschiedene Bereiche: die AHV-Nummern für den Sozialbereich, eine Steuernummer, eine Handelsregisternummer, eine Nummer für Strafsachen oder eine Nummer für das Patientendossier.
Die Ständeratskommission dagegen möchte im Informationssicherheitsgesetz verankern, dass alle Behörden und Organisationen, die dem Geltungsbereich des Gesetzes unterliegen, die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen. Auch der Bundesrat möchte die systematische Verwendung der AHV-Nummern durch die Behörden erleichtern, allerdings nicht im Rahmen des Informationssicherheitsgesetzes. Er hatte das Innendepartement im Februar beauftragt, bis im Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Der Ständerat wird das Geschäft in der Herbstession behandeln. Nach Abschluss der Beratungen möchte die SiK zu den Ausführungsverordnungen konsultiert werden . Heute finden sich die rechtlichen Grundlagen zum Informationsschutz in verschiedenen Erlassen. Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat für alle Bundesbehörden einen einheitlichen formell-gesetzlichen Rahmen schaffen. (sda/kjo)

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