

Stromfresser dürfen länger verkauft werden
10. Dezember 2010, 13:25
Der Bund hat die Übergangsbestimmungen zur verschärften Energieverordnung (EnV) verlängert.
Der Bund hat die Übergangsbestimmungen zur verschärften Energieverordnung (EnV) verlängert. Die am 24. Juni 2009 verabschiedete verschärfte Verordnung hat zum Ziel, eine höhere Energieeffizienz für elektronische Geräte durchzusetzen. Die bisher geltende Übergangsbestimmung sah vor, dass Händler und Hersteller ihre Lagerbestände, die vor Ende 2009 importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden und den neuen Vorschriften noch nicht entsprechen, nur noch bis Ende 2010 verkaufen dürfen.
Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK in einer Mitteilung schreibt, hat der Bundesrat nun entschieden, diese Übergangsregelung bis Ende 2011 zu verlängern. Damit wolle er insbesondere dem Kleingewerbe den Verkauf allfälliger noch vorhandener, nicht-konformer Lagerbestände ermöglichen. (bt)
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