

SWICO bemängelt die neuen Bundes-AGB für Informatikleistungen
16. November 2010, 11:25
Einzelverträge werden wichtiger.
Seit kurzemvor. Diese AGB gelten für die Beschaffung in der Bundesverwaltung, SBB, ETH Zürich und EPF Lausanne. Wie der Branchenverband SWICO heute erklärt, seien aus seiner Sicht die angestrebten Ziele nicht voll erreicht worden. Zwar habe der SWICO bereits vor sechs Jahren diese Revision initiiert, doch trotz der Zusicherung einer gemeinsamen Erarbeitung der AGB, habe der Wirtschaftsverband seinen Einfluss kaum geltend machen können.
Anvisiert worden waren eine Modernisierung und die Bereinigung von Unklarheiten sowie die Verbesserung des Beschaffungsprozesses. Ausserdem sollte die Konformität mit international anerkannten Buchungsvorschriften erreicht werden. "Leider konnten diese Ziele nicht vollumfänglich erreicht werden", teilt der SWICO mit. Zwar würden die neuen AGB nun tatsächlich eine grössere Flexibilität aufweisen, weil viele Punkte in Einzelverträgen geregelt werden können. Doch was genau in diesen Einzelverträgen steht, sei (bisher) nicht bekannt.
Erreicht worden sei immerhin, dass die vom Bund früher uneingeschränkt verlangte Akzeptanz der AGB aufgehoben worden ist. Sie gelten allenfalls noch "in Ausnahmefällen im low-end Massengeschäft", wie der Rechtsberater des SWICO, Peter K. Neuenschwander, schreibt: "Die grundsätzliche Zusage, auf diese Praxis zu verzichten, sowie der Umstand, dass die AGB an sehr vielen Orten explizit auf Änderungsmöglichkeiten im zu verhandelnden Vertrag verweisen, ist sicher das Highlight der Revision". Sachfremde Klauseln aus den AGB, die ein Anbieter nicht akzeptieren kann, könnten nun endlich in den einzelnen Verträgen sachgerecht geregelt werden, heisst es beim SWICO.
Allerdings komme damit den jeweiligen Einzelverträgen in Zukunft eine grössere Bedeutung zu. Da der SWICO in diese Verträge aber keine Einsicht hat, weil die Beschaffungsstellen sie "entgegen dem Öffentlichkeitsprinzip nicht publizieren", bleibe abzuwarten wie sich der "effektive Grad der Gestaltungsfreiheit in der Praxis" auswirkt. Wenn die "Beschaffer mittels Vorgabe von rigorosen Standardverträgen" arbeiten würden, könnten die mit den neuen AGB gewonnen Flexibilisierung "gefährdet" sein, warnt Neuenschwander. (hjm)
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