Swiss-Pass-Datenspeicherung: EDÖB klopft SBB auf die Finger

17. Februar 2016 um 10:54
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Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) setzt den Bundesbahnen sowie dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) in Sachen Swiss Pass einen Schuss vor den Bug.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) setzt den Bundesbahnen sowie dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) in Sachen Swiss Pass einen Schuss vor den Bug. Der Stein des Anstosses sind die bei Ausweiskontrollen gespeicherten Daten und deren Bearbeitung.
Konkret geht es um die sogenannte "Kontrolldatenbank". Darin werden laut EDÖB bei jeder Kontrolle die Uhrzeit, die Zug- beziehungsweise Kursnummer und die Ausweisnummer des Swiss Pass eingetragen und während 90 Tagen gespeichert. Gespeichert wird auch, wenn ein Swiss-Pass-Inhaber ohne gültiges Billet erwischt wird. Diese Datenbearbeitung sei weder verhältnismässig noch beruhe sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage. Der EDÖB hat die SBB und den VöV deshalb in einem schon Anfang Januar zugestellten Schreiben aufgefordert, die Kontrolldatenbank nicht mehr weiterzuführen und alle gespeicherten Daten umgehend zu löschen. SBB und der VöV haben nun noch bis Ende Februar Zeit, um zu erklären, ob sie der Aufforderung folgen wollen.
Wie es im ausführlichen Bericht des EDÖB heisst, werden die in der Kontrolldatenbank gespeicherten Daten weder zu Marketingzwecken bearbeitet noch an Dritte weitergegeben. Auch zu Analysezwecken werden sie nicht verwendet. Die SBB und der VöV haben aber andere Gründe genannt, warum sie die Daten aus ihrer Sicht brauchen. Man benötige sie beispielsweise, um Missbräuche feststellen zu können. Wenn jemand aufgrund eines Unfalls nicht reisen konnte und eine Rückerstattung beantragt, könne man zudem in der Datenbank eruieren, ob eine Reise tatsächlich nicht angetreten wurde. Wenn eine Kontrolle nicht funktioniert, helfe die Datenbank zudem festzustellen, ob der Swiss Pass oder das Lesegerät des Kontrolleurs defekt seien.
Der EDÖB findet allerdings, dass diese Begründungen nicht stichhaltig seien. Der VöV führe weder aus, weshalb genau es nötig sei, die Daten für Reisende ohne gültigen Fahrausweis - die normalerweise sowieso in einem separaten Formular festgehalten werden - auch noch in der Kontrolldatenbank aufzubewahren, noch wie damit Missbrauchsfälle entdeckt werden können. Zu beachten sei zudem, dass in der Kontrolldatenbank die Daten sämtlicher Reisender, somit auch von solchen mit einem voll gültigen Fahrausweis, aufbewahrt werden. Auch die Sache mit den Störungen überzeuge nicht. Das Zugpersonal werde ja wohl selbst merken, ob ein Gerät bei allen Karten funktioniert und auf die Abonnementsdaten zugreifen kann oder nicht und eine allfällige Störung sofort melden können. (hjm)

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