

Swisscom muss 333-Millionen-Busse definitiv nicht bezahlen
20. April 2011, 15:25
Bundesgericht ist der Meinung, dass der Telekom-Marktführer Swisscom zwischen 2004 und 2005 keine zu hohen Preise für die Mobilterminierung von seinen Konkurrenten erzwungen hat.
Bundesgericht ist der Meinung, dass der Telekom-Marktführer Swisscom zwischen 2004 und 2005 keine zu hohen Preise für die Mobilterminierung von seinen Konkurrenten erzwungen hat.
Nach dem Bundesverwaltungsgericht in Bern, weil Swisscom ihrer Meinung nach zwischen dem 1. April 2004 und 31. Mai 2005 bei der Mobilterminierung seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und zu hohe Preise "erzwungen" haben soll. Dabei geht es um Gebühren, die ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz verrechnet.
Wie Swisscom weiter mitteilte, wurde zudem die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) eingereichte Beschwerde gegen das Urteil der Vorinstanz abgewiesen. Die Beschwerde des EVD richtete sich gegen die Aufhebung des Missbrauchsvorwurfs und der Busse.
Laut dem Bundesgericht, das der Argumentation von Swisscom folgt, besteht für eine Feststellung der Marktbeherrschung von Swisscom keine rechtliche Grundlage. Im Gegensatz zur Ansicht der Weko muss gemäss dem höchsten Gericht beim Preismissbrauch das Element des "Erzwingens" selbständig nachgewiesen werden.
Die Weko gibt sich in einer Mitteilung nicht besonders enttäuscht. Man habe das Ziel trotzdem erreicht: Die Terminierungspreise im Mobilfunkmarkt seien seit 2005 massiv gesunken. Die Terminierungspreise seien von damals (Mai 2005) 33.5 Rappen auf heute weniger als 10 Rappen gesunken. Eine erste Senkung von 33.5 auf 20 Rappen nahm Swisscom per 1. Juni 2005 vor - kurz nachdem das Sekretariat der Weko Swisscom mit seinen Untersuchungsergebnissen konfrontiert hatte. (mim)
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