

Swisscom muss Interkonnektionspreise rückwirkend senken
17. Dezember 2007, 11:19
ComCom senkt die Interkonnektionspreise 2004 bis 2006 der Swisscom. Noch ist offen, ob Swisscom den Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht anfechten wird.
ComCom senkt die Interkonnektionspreise 2004 bis 2006 der Swisscom. Noch ist offen, ob Swisscom den Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht anfechten wird.
Die ComCom (Schweizerische Kommunikationskommission) hat die Preise, die Swisscom für die Interkonnektion von Konkurrenten zwischen 2004 und 2006 verlangt hat, in einem neuen Entscheid nachträglich um 15 bis 20 Prozent gesenkt. Die beiden multinationalen Telekommunikationsdienstleister Colt und Verizon hatten 2004 die von Swisscom verlangten Preise für die Interkonnektion von Sprachdiensten bei der ComCom angefochten. Diese wartete einen Bundesgerichtentscheid bezüglich der Jahre 2000 bis 2003 ab. Da dieser die Preisberechnungen der ComCom für die regulierten Interkonnektionspreise weitgehend stützte, berechnete der Regulator nun auch die Preise für 2004 bis 2006 neu.
Swisscom ermittelt die Interkonnektionskosten nach der auch vom ComCom anerkannten LRIC-Methode (Long Run Incremental Costs), bei der man von den Zusatzkosten ausgeht, die ein effizienter Anbieter haben würde, wenn er ein neues Netz bauen würde. Die Unterschiede bei den Preisberechnungen der ComCom und der Swisscom kamen vor allem aufgrund unterschiedlicher Annahmen bei den Abschreibungen und den Kapitalkosten der theoretischen Investitionen zustande.
Swisscom kann den Entscheid der ComCom nun beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Ob der Ex-Monopolist dies tun wird, ist noch offen. Swisscom hat in den vergangenen Jahren Rückstellungen für allfällige Rückzahlungen gebildet. Diese werden nun sehr wahrscheinlich "etwas tiefer als die dafür gebildeten Rückstellungen ausfallen", teilt Swisscom heute mit. Total hat Swisscom fast eine halbe Milliarde Franken für allfällige Rückzahlungen der verlangten Interkonnektionspreise zwischen 2000 und 2007 auf die Seite gelegt.
Vom Entscheid der ComCom werden auch andere Alternativ-Anbieter profitieren, die in ihren Verträgen mit Swisscom eine so genannte "Drittwirkungsklausel" vereinbart haben. (Christoph Hugenschmidt)
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