Nach einer Klage durch Sunrise hat ComCom die Wiederverkaufspreise für Mietleitungen rückwirkend gesenkt. Sunrise nur teilweise zufrieden.
Nun, fast zwei Jahre später, hat die ComCom entschieden, dass die Preise sinken müssen. Sie hat die monatlichen Wiederverkaufspreise für Mietleitungen rückwirkend für die Jahre 2007, 2008 und 2009 um 15 bis 30 Prozent gesenkt. Gemäss ComCom ist Swisscom bei den Mietleitungen im Anschlussnetz marktbeherrschend. Im Fernnetz sei der ehemalige Telekom-Monopolist dort nicht marktbeherrschend, wo mindestens zwei weitere Netzbetreiber Mietleitungen anbieten können. Swisscom wird nun von der ComCom verpflichtet, für Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis 10 Gbit/s bis Ende Mai 2010 ein Angebot mit kostenorientierten Preisen zu publizieren.
Gemäss ComCom ist Swisscom dort nicht verpflichtet, Mietleitungen zu kostenorientierten Preisen anzubieten, wo einem Anbieter verschiedene alternative Netze zur Auswahl stehen. Solche Verbindungen fänden sich hauptsächlich zwischen den grossen Agglomerationen und führten in diesem Bereich der Fernmeldenetze zu Wettbewerb.
Swisscom prüft Vorgehen
Swisscom wird gemäss einer Mitteilung die Verfügung im Detail prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Bereits letztes Jahr wurden Rückstellungen in Höhe von 30 Millionen Franken gebildet. Swisscom glaubt, dass der Entscheid der ComCom die Marktrealitäten nicht genügend berücksichtigt und mit der Preisregulierung der Ethernet-Dienste den gesetzlichen Rahmen zu stark ausdehnt.
Sunrise zufrieden, aber…
Sunrise zeigt sich hingegen erfreut über den ComCom-Entscheid. Swisscom müsse nun rasch kostenorientierte Angebote vorlegen und insbesondere auch in dicht besiedelten und dadurch attraktiven Gebieten wie in den Agglomerationen Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne und Lugano Datenleitungen zu regulierten Bedingungen anbieten, heisst es in einer Mitteilung von Sunrise.
Einziger Wermutstropfen - so Sunrise - bleibe die bei der Kostenberechnung vorgenommene Neubewertung sämtlicher Anlagen ohne Berücksichtigung von Abschreibungen, welche trotz der verfügten Preissenkungen weiterhin zu einer Benachteiligung der Konkurrenz führe. Sunrise hat die Bewertungsmethode
"LRIC" in einem anderen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. (mim)