

Swisscom verteilt mehr Lohn
12. Februar 2014 um 14:19
Die Angestellten des Telekomriesen Swisscom erhalten insgesamt mehr Lohn.
Die Angestellten des Telekomriesen Swisscom erhalten insgesamt mehr Lohn. Die Lohnsumme wird für das laufende Jahr um 1,2 Prozent und für 2015 um 1,8 Prozent erhöht.
Die Erhöhung für den Einzelnen richtet sich nach dessen Leistung und nach seinem aktuellen Salär. Für die grosse Mehrheit sei ein Plus von mindestens 0,3 Prozent pro Jahr festgelegt worden, schreibt Swisscom in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Die Sozialpartner - die Gewerkschaft Syndicom und der Personalverband Transfair - zeigen sich in der Mitteilung von Swisscom mit den Verhandlungen zufrieden. Noch an der Jahresmedienkonferenz des Gewerkschaftsdachverbands Travail.Suisse Mitte Dezember hatten die Arbeitnehmervertreter die Verhandlungen mit Swisscom als zäh bezeichnet. Die damals noch ausstehenden Ergebnisse wurden als kein gutes Zeichen gewertet. Für Robert Métrailler, Branchenleiter des Personalverbands Transfair, ist das Ergebnis nun aber ausgewogen. Es entspreche den Erwartungen, wird er in der Mitteilung zitiert.
Die Lohnerhöhungen werden jeweils per 1. April umgesetzt. Der Lohnabschluss gilt für alle Mitarbeiter, die dem Gesamtarbeitsvertrag von Swisscom und Swisscom IT Services unterstellt sind. Da sind rund 13'700 Personen. (sda/lvb)
Loading
Italien zieht ChatGPT den Stecker
Die Datenschutzbehörde des Landes stoppt den Softwareanbieter OpenAI. Eine Strafe über 20 Millionen Euro steht im Raum.
US-Sanktionen bremsen Huawei
Der einst erfolgsverwöhnte Konzern konnte den Umsatz zwar leicht steigern, aber der Gewinn brach ein. Der Vorstandschef spricht vom "Überleben" und von "Druck".
Die andere Sicht: Welche Rollen braucht das "digitale" Bildungswesen?
Die Schulen werden digitaler. Aber trifft das auch auf Bildungsbehörden zu und wer treibt die Transformation voran? Es sind oft private Anbieter, die Fakten schaffen.
Vorratsdatenspeicherung: Deutschland fügt sich dem EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht angewendet werden darf. Nun bestätigt dies auch das Bundesverfassungsgericht.