

Switchplus-Werbung auf switch.ch bleibt (vorerst)
14. Juni 2011 um 10:13
Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten von Switch.
Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten von Switch.
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in der Causa Switchplus die Zwischenverfügung über die Frage der aufschiebenden Wirkung vom 10. Juni 2011 veröffentlicht. Im Verfahren zwischen dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und der Stiftung Switch geht es im Wesentlichen darum, ob Switch auf ihrer Homepage Werbung für die kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus zeigen darf.
Statements
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun das Gesuch von Switch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen. Das bedeutet, dass die Werbung auf switch.ch während des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht stehen bleiben darf. Die Hoster, die sich seit Jahren gegen die ihrer Ansicht nach bevorzugte Behandlung von Switchplus durch Switch wehren, sind darüber naturgemäss nicht erfreut. In einem Statement gegenüber inside-channels.ch heisst es: "Wir nehmen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ... enttäuscht zur Kenntnis, gehen aber nach wie vor davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Beratung zum Fall zum Schluss kommen wird, dass Switch ihre Marktmacht durch die Bevorzugung ihrer eigenen Tochtergesellschaft Switchplus missbraucht."
Constantin Tönz, Stellvertretender Geschäftsführer von Switch, zeigt sich hingegen über den Entscheid erfreut: "Diese Entscheide (gemeint ist auch der Weko-Entscheid, Anm. d. Red.) bestätigen uns auf unserem Weg. Wir sind überzeugt, dass Switchplus den Hosting-Markt in der Schweiz bereichert", heisst es in einem Statement von Switch.
Was das Bundesverwaltungsgericht sagt
Wie der Verfügung zu entnehmen ist, glaubt das oberste Verwaltungsgericht nicht, dass durch den gegenwärtigen Zustand ein ernsthafter Schaden entstehen könnte. Den Switchplus-Konkurrenten könne der momentane Stand der Dinge während der Dauer des Hauptverfahrens durchaus zugemutet werden, so das Gericht. Die Richter anerkannten jedoch auch, dass Switchplus dank der Werbung auf der Homepage von Switch einen Vorteil gegenüber den anderen Hostern geniessen, dieser könne jedoch nicht so gravierend sein, da die Bedeutung von Switchplus auf dem relevanten Markt relativ gering und das wirtschaftliche Fortkommen der Konkurrenz dadurch nicht gefährdet sei, sondern der Marktanteil von Switch und Switchplus im Gegenteil seit Markteintritt der Hosting-Tochter kontinuierlich zugunsten anderer Grosshandelspartner gesunken sei.
Weiter heisst es in der Verfügung: "Ausserdem stehen zahlreiche andere Werbeplattformen zur Verfügung, um als Anbieter für Registrierungsdienstleistungen in Zusammenhang mit Domain-Namen der Endung .ch oder für Webhosting gegenüber Kunden in der Schweiz konkurrenzfähig zu sein." (mim)
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