

Telco-Angestellte haben Anspruch auf Schichtzulagen auch in den Ferien
16. Dezember 2005, 12:58
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Angestellte in der Telekommunikationsbranche auch in der Ferienzeit Anspruch auf ihre normalen Schichtzulagen haben, wie Orange gestern mitteilte.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Angestellte in der Telekommunikationsbranche auch in der Ferienzeit Anspruch auf ihre normalen Schichtzulagen haben, wie Orange gestern mitteilte. Orange liegt allerdings noch keine schriftliche Begründung des Urteils vor. Eine definitive Einschätzung der Rechtsfolgen könne deshalb noch nicht vorgenommen werden.
Im Vorfeld des Bundesgerichtsurteils hatte das Zürcher Obergericht einen solchen pauschalen Anspruch auf Schichtzulagen während den Ferien verneint, während Gerichte im im Kanton Waadt dies bejaht hatten. Da eine solche Auszahlung gemäss Orange bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht branchenüblich gewesen sei, habe man vor dem Bundesgericht einen Rekurs eingereicht, um für die Zukunft eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. (hjm)
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