Doch eine Minderheit des Verbands fordert Regulierungsinstrumente, die man schnell aus der Schublade holen kann.
Zurzeit entstehen schweizweit Glasfasernetze, die schnellste Internetverbindungen, hochauflösendes TV und IP-Telefonie in die Haushalte bringen. Der Bau dieser Netze ging just nach dem
Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes (FMG) im Jahr 2007 los - somit sind die Schweizer Glasfaser- im Gegensatz zu den Kupferkabel-Netzen nicht reguliert. Während Swisscom-Konkurrenten wie etwa Sunrise eine (Teil-)Regulierung der entstehenden Glasfaser-Infrastruktur grundsätzlich befürworten, ist der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) dagegen, wie er am Freitag mitteilte.
Der Asut-Vorstand sehe mehrheitlich "keinen regulatorischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Aufbau der Netzwerke der neuen Generation", heisst es in der Mitteilung. Der Verband ist der Meinung, "dass in der Schweiz von mehreren Anbietern in die Netzwerke der neuen Generation investiert wird." Diese Ansicht dürfte allerdings von vielen Telekom-Beobachtern nicht geteilt werden. Sie sehen die Macht vor allem in den Händen von Swisscom: Der Ex-Monopolist hat praktisch mit allen regionalen Energieversorgern Kooperationen abgeschlossen, die zurzeit im Übrigen von der Wettbewerbskommission (Weko) scharf beobachtet werden. Andere Anbieter treten
höchstens als Wiederverkäufer auf.
Wichtig ist, schreibt Asut in der Mitteilung, dass die Infrastruktur sicher und leistungsfähig sei und die Kunden die freie Wahl haben, die Dienste von verschiedenen Anbietern zu beziehen. Dafür sei unter anderem die Standardisierung der Inhouse-Vernetzung eine Voraussetzung.
Der Verzicht auf Regulierung ist aber innerhalb des Verbands keineswegs unumstritten. Eine Minderheit des Vorstandes setzte sich dafür ein, dass in Zukunft im Falle eines Marktversagens im Breitbandmarkt "Regulierungsinstrumente schnell zur Verfügung stehen sollten". Die Erfahrung im Falle der Entbündelung habe nämlich Folgendes gezeigt, schreibt Asut: wird die Politik erst aktiv, wenn die Probleme vorliegen, dann werden die Instrumente viel zu spät zur Verfügung stehen und ihre Wirkung wird entkräftet. Deshalb soll der Bundesrat mit einer FMG-Revision die Kompetenz erhalten, wenn er es als nötig erachtet, via Verordnungsrevision die Instrumente zu präzisieren und in Kraft zu setzen. (mim)