

Telefonie-Flatrate soll "Grundrecht" werden
29. September 2015, 15:55
Festnetzanschlüsse mit Telefonieflatrate sollen nach dem Willen des Bakom ab 2018 Teil der Grundversorgung werden.
Festnetzanschlüsse mit Telefonieflatrate sollen nach dem Willen des Bakom ab 2018 Teil der Grundversorgung werden.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat eine Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung gegeben. Interessierte Kreise können bis zum 1. Dezember ihre Meinung zu den geplanten Änderungen abgeben. Laut Bakom sollen die Änderungen die Grundversorgung im Fernmeldebereich an die verschiedenen Bedürfnisse der Schweizer sowie an die technologische Entwicklung anpassen.
Bei der Grundversorgung geht es um das Kommunikations-Mindestangebot, dass der Inhaber der Grundversorgungskonzession - bis Ende 2017 ist das Swisscom - jedem Bewohner der Schweiz zur Verfügung stellen muss. Ab 2018, so der Revisionsentwurf, soll dazu ein Festnetztelefonanschluss gehören, in dessen Preis sämtliche Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilfunknetz inbegriffen sind. Der Preis soll nicht höher als 27,20 Franken pro Monat sein. Zur Grundversorgung soll auch ein Internetanschluss mit 3000/300 Kbit/s (gegenwärtig sind es 2000/200 Kbit/s) gehören. Dieser muss auch ohne Telefonanschluss angeboten werden und darf nicht mehr als 44.85 Franken kosten. Eine Kombination der beiden soll nicht teurer als 58.75 Franken werden.
Aus für Analog, ISDN, Fax und öffentliche Telefonzellen
Gleichzeitig soll der Grundversorger ab 2018 keine Analog- oder ISDN-Telefonieanschlüsse mehr anbieten müssen. Auch Datenübertragung über Schmalband, Faxanschlüsse oder die Bereitstellung mindestens einer öffentlichen Sprechstelle pro Schweizer Gemeinde soll nicht mehr zu den Aufgaben des Grundversorgers gehören. Für hörbehinderte Menschen muss er dafür neu einen Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie zur Verfügung stellen. Die derzeitigen Dienste für Behinderte – der Transkriptionsdienst und SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und der Verzeichnis- und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität – sollen trotzdem Teil der Grundversorgung bleiben.
Wie erwähnt ist die Grundversorgung gegenwärtig Aufgabe von Swisscom. Theoretisch könnte ab 2018 auch ein anderes Telekommunikationsunternehmen diese Konzession übernehmen - praktisch dürfte dies aber kaum der Fall sein. Swisscom wiederum kann es sich als Unternehmen im Bundesbesitz nicht leisten, sich nicht um diese Konzession zu bewerben. (hjm)
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