Thurgau wünscht sich E-Voting-Comeback für nächstes Jahr

17. August 2021 um 11:59
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Der Kanton Thurgau begrüsst es, dass der Bund den Versuchsbetrieb von E-Voting wieder ermöglichen will.

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Kantonsrat Gabriel Macedo (FDP) schreibt der Thurgauer Regierungsrat, dass geplant sei, das vollständig überarbeitete E-Voting-System der Post im Jahr 2022 wieder zum Einsatz zu bringen. Der Regierungsrat schreibt zwar nicht ausdrücklich, dass dies im Thurgau der Fall sein soll, scheint dies aber anzudeuten.
Die Corona-Pandemie habe bestätigt, dass ein Bedarf bestehe, die elektronische Abstimmung voranzutreiben. Es gebe aber auch grosse technische Herausforderungen und entsprechende Bedenken, heisst es vom Regierungsrat.
Der Kanton Thurgau habe 2018 und 2019 erfolgreich E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer eingesetzt. Von August 2019 bis November 2020 hätten die Bundeskanzlei, die Kantone und die Post die Grundlagen für die Neuausrichtung von E-Voting erarbeitet. Der Kanton Thurgau sei bei diesen Arbeiten massgebend beteiligt gewesen. Er sei es auch, der die Bemühungen der Kantone untereinander, mit der Bundeskanzlei und der Post koordiniere.
Im November 2020 verabschiedete der Steuerungsausschuss dieses Projektes einen Schlussbericht und einen Massnahmenplan. Auf der Basis dieses Berichts beschloss der Bundesrat Ende 2020 einen Neuanlauf für E-Voting in der Schweiz zu starten, allerdings unter neuen Rahmenvorgaben. 

Bund muss Kantonen unter die Arme greifen

Auch in der Vernehmlassung zu diesem Beschluss äussert sich der Regierungsrat des Kantons Thurgau sehr positiv zum E-Voting und den neuen Vorgaben des Bundes. Der Regierungsrat merkt allerdings an, dass diese Bestimmungen so umzusetzen seien, dass die Organisationsautonomie der Kantone erhalten und die Abläufe und Prozesse in den Kantonen für die Kantone beherrschbar blieben.
Zudem würden in den ersten Jahren wohl nur wenige Kantone den elektronischen Stimmkanal anbieten. Diese Kantone könnten die notwendigen Weiterentwicklungen aber nicht allein finanzieren. Ohne eine massgebliche finanzielle Beteiligung des Bundes werde dies nicht möglich sein.

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