TV-Gebühren für PCs: "Keine Abzockerei, sondern ein gerechtes Gebührensystem"

9. Juli 2008 um 13:49
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Die Grenzen zwischen Rundfunk und IT sind verschwommen. Die Erhebung der Radio- und TV-Gebühren ist im 21. Jahrhundert angekommen.

Die Grenzen zwischen Rundfunk und IT sind verschwommen. Die Erhebung der Radio- und TV-Gebühren ist nun definitiv im 21. Jahrhundert angekommen.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat heute sein alljährliches Mediengespräch abgehalten. Dabei ging es auch um die veränderte Situation beim Konsum gebührenpflichtiger Medienprogramme. Bis vor einigen Jahren empfingen Hörerinnen und Zuschauer die Angebote des öffentlichen Rundfunks ausschliesslich über konventionelle Geräte. Wer beim Händler einen Fernseher erstand, wurde beim Kauf registriert und war automatisch bei der Billag angemeldet, die dann nur noch die Gebühr einzuziehen brauchte. Letztes Jahr wurden insgesamt 1,2 Milliarden Franken Gebührengelder generiert. Nur rund halb so viel nimmt der öffentliche Rundfunk durch Werbung ein.
Anpassung an veränderte Umstände
Die Technologie hat sich verändert, und in immer mehr Haushalten stehen multifunktionale Geräte, mit denen nebst vielen anderen Anwendungen auch Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden können. Und seit Handys nicht mehr bloss mobile Telefone sind, wandern auch in Hand- und Hosentaschen potenzielle Empfangsgeräte in der Gegend herum. Die Grenzen zwischen Rundfunk und IT sind längst verschwommen. Das bedeutet Handlungsbedarf für das BAKOM als zuständige Behörde.
Grundsätzlich gilt: Multifunktionale Geräte lösen eine Gebührenpflicht aus, wenn sie punkto Empfangsqualität und Programmangebot einen gleichwertigen Empfang ermöglichen wie herkömmliche Geräte. In den Bestimmungen wird unterschieden zwischen dem Empfang via Handy und via Internet.
Kann ein Handy Radioprogramme oder Fernsehen nach DVB-H- oder neu DVB-T-Standard empfangen, so muss dafür bezahlt werden. Weiterhin nicht gebührenpflichtig ist TV über UMTS- oder EDGE-Stream, weil die Qualität nicht mit konventionellen Empfängern vergleichbar ist.
Zattoo ist auch ein Fernseher
Bereits seit 2005 ist das Hören von Radioprogrammen über Internet gebührenpflichtig. Die entscheidenden Kriterien sind dabei die Verbindung des Rechners über einen ISDN- oder Breitbandanschluss sowie die Installation einer Software wie Real- oder Mediaplayer. Neu geregelt ist der Empfang von Fernsehprogrammen über Internet. Wer über ISDN- oder Breitbandverbindung ans Internet angeschlossen ist, eine spezielle Software installiert hat und sich zudem bei einem Anbieter wie Netstream oder Zattoo registriert, besitzt einen gebührenpflichtigen Empfänger. Diese Voraussetzungen entsprächen der Absicht, den Computer zum Empfangsgerät zu machen, heisst es beim BAKOM.
Laut Véronique Gigon, stellvertretende BAKOM-Direktorin und Leiterin der Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen, sind fast alle Schweizer Haushalte davon betroffen: 90 Prozent beim Radio- und gar 95 Prozent beim TV-Empfang. Da die Rundfunkgebühr nicht pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben wird, müssen die meisten nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen. Nur wer noch kein konventionelles Gerät registriert hat, muss sich per 1. September neu anmelden. "Es geht nicht um eine Form von Abzockerei, sondern um ein gerechtes Gebührensystem", präzisierte BAKOM-Direktor Martin Dummermuth.
Ebenfalls ab September gilt die Gebührenpflicht für den Empfang von Radio und Fernsehen via Internet für das Gewerbe. Pro Geschäftsstelle eines Unternehmens sind dabei die selben Voraussetzungen massgebend wie beim privaten Empfang. Nebst einer technischen Lösung haben Betriebe jedoch die Möglichkeit, mittels einer internen Weisung den Programmempfang zu verbieten und so die Gebührenpflicht zu vermeiden. (Amir Ali)

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