

Uber in ganz Deutschland vorläufig verboten
2. September 2014 um 09:09
Das Landgericht Frankfurt hat dem Online-Mitfahrservice Uber per --http://docs.
Das Landgericht Frankfurt hat dem Online-Mitfahrservice Uber per vorläufiger Verfügung verboten, Fahrgäste an private Autofahrer zu vermitteln, zumindest wenn diese keine offizielle Lizenz zur Personenbeförderung haben und mehr Geld verlangen wollen, als die reinen Betriebskosten für das Fahrzeug. Das Urteil wurde schon am letzten Montag gefällt, aber erst jetzt bekannt.
Dies trifft das Geschäftsprinzip von Uber im Kern, denn damit fallen auch Einnahmen für den Vermittelservice weg. Uber hat denn auch heftigen juristischen Widerstand angekündigt. Das vorläufige Verbot bleibt aber zumindest bis zur nächsten mündlichen Verhandlung in Kraft.
Die Verfügung erfolgte nach einer Klage durch deutsche Taxifahrerverbände. Diese bemängeln, dass Fahrer für Uber keinerlei Auflagen einhalten müssen. Ähnliche Klagen gibt es auch in anderen Branchen, wo Online-Services und Apps Dienstleistungen von Privatanbietern vermitteln und damit etablierte und vom Staat kontrollierte Anbieter konkurrenzieren, zum Beispiel in der Hotelbranche. Das Urteil könnte also eine Signalwirkung auch für andere Branchen und über Deutschland hinaus haben und die Anbieter von änlichen Ressourcenteilservices in Bedrängnis bringen. (hjm)
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