

Urteil gegen Datendieb Hervé Falciani ist rechtskräftig
17. Mai 2016, 14:33
Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren für den ehemaligen Informatiker der HSBC-Bank Hervé Falciani.
Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren für den ehemaligen Informatiker der HSBC-Bank Hervé Falciani. Der italienisch- französische Doppelbürger ist im November vom Bundesstrafgericht des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes für schuldig befunden worden. Freigesprochen hatte ihn das Gericht in Bellinzona vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses und der unbefugten Datenbeschaffung. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert.
Falciani hätte das Urteil des Bundesstrafgerichts ans Bundesgericht weiterziehen können. Dies hat er nicht getan, wie aus einer Mitteilung des Lausanner Gerichts am Dienstag hervor geht. Der Informatiker hatte Kundendaten seiner ehemaligen Arbeitgeberin kopiert und ausländischen Stellen angeboten, namentlich Frankreich, Grossbritannien und Deutschland. Während des Prozesses in Bellinzona hielt sich Falciani in Frankreich auf. Auch der Urteilsverkündung blieb er fern, obwohl ihm ein sogenannter "Passierschein" angeboten worden war. (sda/mik)
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