

Versichertenkarte und Patientendossier: Viele Fragen offen
17. Juli 2007 um 13:18
Auch der Zürcher Datenschützer äussert Bedenken gegen die Versichertenkarte und das elektronische Patientendossier. Datenschutz im Gesundheitswesen wird immer wichtiger.
Auch der Zürcher Datenschützer äussert Bedenken gegen die Versichertenkarte und das elektronische Patientendossier. Datenschutz im Gesundheitswesen wird immer wichtiger.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, präsentierte heute seinen 12. Tätigkeitsbericht und unterstrich dabei, dass der kantonale Datenschützer mit dem neuen Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) des Kantons, das auf 2008 in Kraft tritt, mehr Kompetenzen erhält. Er kann nicht mehr nur Empfehlungen an Behörden machen, sondern, wenn diese nicht umgesetzt werden, auch eine gerichtliche Überprüfung verlangen.
In seinem Bericht wies Baeriswyl insbesondere auf die heikle Situation im Gesundheitswesen hin. Bis in etwa fünf Jahren werde wohl an Zürcher Spitälern das "Pervasive Computing" eingeführt, das eine Überwachung von Patienten durch einen auf oder unter die Haut angebrachten Chip ermöglicht. Dabei müsse der Patient umfassend über dieses "konstante Monitoring" aufgeklärt werden.
Versichertenkarte und Patientendossier in der Kritik
"Pervasive Computing" scheint noch Zukunftsmusik zu sein. Derzeit aktueller sind die Bemühungen des Bundes im Bereich E-Health bezeichnet.
Sein Zürcher Kollege sieht es nicht anders: "Insbesondere bei der Versichertenkarte fehlt es an konkreten Datenschutz- und Sicherheitskonzepten", sagt Baeriswyl gegenüber inside-it.ch. Beim elektronischen Patientendossier sei nicht klar, "wie die Datenschutzanliegen und insbesondere auch der Schutz des Patientengeheimnisses gewährleistet werden soll", so Baeriswyl. Sowohl bei der Versichertenkarte wie auch beim elektronischen Patientendossier seien aus Datenschutzsicht noch zu viele Fragen offen.
Offen bleibt vor allem auch die Frage nach der Machbarkeit des Projekts. Das federführende Bundesamt für Gesundheit (BAG) scheint sich diese Frage nicht gestellt zu haben. "Ziel der Strategiearbeiten war es nicht, einen fertigen Umsetzungsplan zu erstellen. Vielmehr sollen die gesetzlichen, organisatorischen und technischen Leitplanken so gesetzt werden, dass sich E-Health entlang den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Akteure im Gesundheitswesen schrittweise entwickeln kann", heisst es auf Anfrage. (Maurizio Minetti)
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