Bundesgericht pfeift Luzerner Polizeigesetz zurück
Das Bundesgericht hat mehrere Bestimmungen im neuen Luzerner Polizeigesetz für nichtig erklärt. So wurde unter anderem die automatisierte Fahrzeugfahndung verboten.
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Das Bundesgericht hat mehrere Bestimmungen im neuen Luzerner Polizeigesetz für nichtig erklärt. So wurde unter anderem die automatisierte Fahrzeugfahndung verboten.
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