

Von Hensch zu Mensch: Zauberlehrlinge am Hirschengraben
14. Juli 2015 um 07:47
Kolumnist Jean-Marc Hensch kommt nicht umhin, vor den Sommerferien nochmals das unappetitliche Thema der Überwachung mittels Staatstrojaner zu thematisieren.
Die Zürcher Kantonspolizei hat medial alles abbekommen. Die Angriffe, die Häme und den Spott für die nutzlose Staatstrojaner-Beschaffung, über die auch schon in diesem Hause berichtet wurde. Dabei war es ja nicht die Polizei, welche den Einsatz angeordnet hat, sondern die Staatsanwaltschaft, und freigegeben hat ihn das Obergericht, das als Zwangsmassnahmengericht entschieden hat. Beide residieren rund um den Zürcher Hirschengraben.
"Aber wenn ja ein Gericht die Überwachung anordnet, dann gibt es ja sicher eine strenge Kontrolle?", denkt der Laie und irrt sich gewaltig. Das Zwangsmassnahmengericht ist insofern kein Gericht, als es in der Regel eine Einzelperson ist, die diesen unglamourösen und unbeliebten Job machen muss. Das Wort Gericht passt auch deshalb schlecht, weil keine kontradiktorische Behandlung erfolgt (ist ja auch nicht möglich), sondern indem der Staatsanwalt – mit exklusiv von ihm zusammengestellten Informationen – seinen Überwachungsantrag begründet. Der Richter wird ihn in der Regel durchwinken, beziehungsweise von seinem Sekretär durchwinken lassen, einfach weil es viel mehr Arbeit gibt, wenn er sich widersetzen würde, und auch weil ja die Staatsanwälte seine Kollegen sind. Die sogenannte Überprüfung der Überwachungsmassnahmen ist daher kein Sicherheitsventil, sondern bloss ein Durchlauferhitzer.
"Aber der Staatstrojaner kommt ja nur in wenigen begründeten Fällen zum Einsatz." Auch falsch: Der Straftatenkatalog, der den Einsatz des Staatstrojaners (in Zukunft!) erlauben soll, ist mehrere Seiten lang und uferlos. Er reicht hin bis zum Doping oder zur Erschleichung des Aufenthalts in der Schweiz. Gewiss jeweils mit der Einschränkung der "schweren Fälle", allerdings ist es im Stadium eines Verdachts ja kaum auszumachen, was leicht und schwer ist. Und für den beantragenden Staatsanwalt wird es immer ein ganz schwerer Fall sein. Dies kann man ihm nicht verübeln, er will seinen Job möglichst gut machen. Aber man sollte es dem Gesetzgeber verübeln, dass er im wahrsten Sinne des Wortes masslos legiferiert. Was er ja just im Begriffe zu tun ist.
"Aber immerhin gibt es für den Einsatz des Staatstrojaners durch die Kantonspolizei Zürich eine saubere Rechtsgrundlage." Auch hier Fehlanzeige: Der Bund ist ja gerade daran, das Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) zu revidieren, unter anderem mit der Begründung, man müsse eine Rechtsgrundlage für den Einsatz zum Beispiel des Staatstrojaners erhalten. Allerdings hindert das den Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich nicht daran, im 'Landboten' frisch-fröhlich zu erklären, diese Kompetenz habe er sowieso, mit der Begründung: "Die Verbrecher schlafen nicht, wir sollten es auch nicht tun." Sein Statement "Verbrechen darf sich nicht lohnen" verrät ebenfalls rechtspolitischen Tiefgang.
Für einmal gilt: "Wer den Spott hat, braucht für den Schaden nicht zu sorgen." Die Publizität rund um die Staatstrojaner-Software hat offenbar dazu geführt, dass dieses Programm nicht mehr eingesetzt werden kann, womit eine halbe Million Franken in den Sand gesetzt sind. Ob mich das mit Schadenfreude erfüllt? Nun, die betroffenen Staatsangestellten juckt dieser Verlust ja nicht, und berappen darf ich es als Zürcher Steuerzahler sowieso selber (mit allen anderen natürlich). Überhaupt ist "Freude" nicht das Wort, das ich in irgendwelchen Zusammenhang mit dem Staatstrojaner bringen würde…
PS: Dies ist die letzte, vom abtretenden Chefredaktor Maurizio Minetti redigierte Kolumne "Von Hensch zu Mensch". Ich möchte ihm auch auf diesem Weg herzlich für die kollegiale, sparsame, gründliche und doch tolerante Führung danken und wünsche ihm viel Erfolg als Wirtschaftsredaktor der Neuen Luzerner Zeitung.
Jean-Marc Hensch (56) vertritt als Geschäftsführer von Swico die Interessen der Anbieterfirmen aus den Bereichen Hardware, Software, ICT-Dienstleistungen und Unterhaltungselektronik. Er äussert als Kolumnist für inside-it.ch und inside-channels.ch seine persönliche Meinung.
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