Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verfassungswidrig

2. März 2010 um 10:23
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Daten müssen sofort gelöscht werden.

Daten müssen sofort gelöscht werden.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung – die routinemässige Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungsdaten, ohne dass ein konkreter Verdacht besteht - zumindest in ihrer jetzigen Form nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar ist.
Das Gericht ordnete auch, was sogar die Leute überraschte, die gegen das entsprechende Gesetz Beschwerde geführt hatten, eine Löschung der bisher gespeicherten Daten an. Diese muss, so Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, "unverzüglich" erfolgen.
In Deutschland müssen Telekommunikationsunternehmen per Gesetz sämtliche Verbindungsdaten (nicht Inhalte) aus der Telefon- , Mail- und Internetkommunikation sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang speichern. Behörden sollten diese Daten zum Zweck der Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr abrufen können. Die deutschen Verfassungsrichter hatten das Abrufrecht aber schon 2008 in einer einstweiligen Verfügung auf schwerere Straftaten wie Mord und Totschlag, Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung eingeschränkt.
Fast 35'000 Bürger legten in einer Massenklage Beschwerde gegen das 2008 eingeführte Gesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde, ein. (hjm)

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