

Vorratsdatenspeicherung in EU soll strengere Auflagen erhalten
19. Juli 2016, 14:56
Datenschützer in Europa können nicht auf einen generellen Stopp der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hoffen.
Datenschützer in Europa können nicht auf einen generellen Stopp der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hoffen. Das EU-Recht erlaube die Speicherung von Telefon- und Internetdaten generell, stellte ein Generalanwalt des EuGH heute in Luxemburg klar.
Allerdings müsse die Datenspeicherung an strenge Voraussetzungen geknüpft sein. Der EU-Gutachter verlangte eine strenge Verhältnismässigkeit. Die Vorratsdatenspeicherung sei nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gerechtfertigt. Ausserdem müsse sie "absolut notwendig" sein. Das heisst, Ermittler dürfen keine anderen Möglichkeiten haben, die genauso wirksam sind und gleichzeitig die Grundrechte weniger beeinträchtigen.
Die nationalen Gerichte müssten zudem prüfen, ob die Vorteile solcher Datensammlungen die Gefahren für eine demokratische Gesellschaft überwiegen. Immerhin entstehe die Möglichkeit, eine "Kartografie des Privatlebens einer Person" zu erstellen und "eine ganze Bevölkerung zu katalogisieren".
Die Verfahren vor dem EuGH waren von Gerichten aus Schweden und Grossbritannien angestossen worden. Sie wollen wissen, wie nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu behandeln sind, nachdem der EuGH die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2014 für ungültig erklärt hatte. Die Luxemburger Richter störten sich damals daran, dass die Speicherpflicht nach der EU-Richtlinie in vielerlei Hinsicht zu weit ging. Gleichzeitig verwarfen aber auch sie das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung nicht komplett.
Ein Urteil des EuGH wird es erst in den kommenden Monaten geben. Die Einschätzung des Generalanwalts ist dabei nicht bindend, meistens folgen die Richter ihm aber. (sda/kjo)
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