"Weder Bewusstsein noch Interesse für die Gefahren einer Digitalisierung"

24. Juni 2021 um 09:27
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Die Datenschutz­beauftragte des Kantons Zürich erhielt wegen Corona neuartige Anfragen und sieht Datenschutz als Standortvorteil.

Es ist ein spezielles Jahr und der Datenschutz ein grosses Thema gewesen, wie die kantonale Datenschutzbeauftragte Dominika Blonski vor den Medien sagte. So haben sich die Zugriffszahlen auf die Datenschutz-Website von rund 45'000 in normalen Jahren auf knapp 80'000 im Corona-Jahr fast verdoppelt. Auch die Zahl der Anfragen ist stark gestiegen.
Die Pandemie brachte einen Digitalisierungsschub mit sich. Die oft abstrakten Fragen, mit denen sich der Datenschutz befasst, wurden dabei zu Alltagsproblemen von vielen. Homeoffice, Fernunterricht und speziell der Umgang mit den Gesundheitsdaten beschäftigten die Datenschützerin.
So stellte sich etwa die Frage, ob beim Contact Tracing der Name der infizierten Person bekannt gegeben werden darf. Bei einem Infektionsfall in einem Restaurant beispielsweise könnte das nach Ansicht der Datenschützer jedoch heikel werden. Die Datenschutzbeauftragte empfahl der Gesundheitsdirektion deshalb ein schrittweises Vorgehen: Die Identität einer infizierten Person wird nur bekannt gegeben, wenn dies notwendig ist.
Auch die Schutzkonzepte stellten die Datenschützer vor neue Fragen: Eine Kirchgemeinde wollte etwa die Anmeldung zum Gottesdienst über Doodle lösen. Nach Ansicht der Datenschützer ist dies jedoch heikel, da Angaben über religiöse Aktivitäten hohes Diskriminierungspotenzial bergen.
Ähnliche Schwierigkeiten tauchten beim Contact Tracing auf, wenn eine Infektion etwa in einem Arbeitsintegrationsprogramm der RAVs oder der IV stattfand.

Risiko von Collaboration Tools abschätzen

"Die digitalen Zusammenarbeitstools, die das Funktionieren von Verwaltung, Wirtschaft und Schule während des Lockdowns ermöglichten, zeichnen sich dadurch aus, dass riesige Datenmengen transportiert, ausgewertet, verknüpft und gespeichert werden. Vor dem Einsatz eines Produkts muss immer wieder eine Risikoabwägung vorgenommen werden", erklärte Blonski zu weiteren Fragestellungen.
Weil die EU und die Schweiz die USA als Land mit einem minderwertigen Datenschutz beurteilen, müsse der Schutz von Personendaten, die in die USA ausgelagert werden, verstärkt werden, wird Firmen empfohlen. Die öffentlichen Organe seien dazu verpflichtet.
Aber: "In manchen Bereichen besteht weder das Bewusstsein noch das Interesse für die Gefahren einer Digitalisierung ohne Datenschutz", kritisierte die Datenschützerin und ergänzte: "Das Verantwortungsbewusstsein für die Personendaten ist in den meisten Institutionen sehr hoch."
Und sie mahnte insbesondere Unternehmen und den Kanton: "Wenn die Datenschutzperspektive in einer frühen Phase einbezogen wird, führt die Digitalisierung zu sicheren und benutzerfreundlichen Angeboten, was auch einen Standortvorteil für den Kanton Zürich bedeutet."
Sie lobte im Tätigkeitsbericht ausserdem die gesetzliche Erweiterung der Kompetenzen und "wirksame neue Instrumente", wie die neu eingeführte Meldepflicht für Datenschutzvorfälle.

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