

Weg frei für das EU-Einheitspatent
2. Juli 2012 um 11:57
Europa versucht seit 40 Jahren, ein europaweites Patentrechtsverfahren auf die Beine zu stellen.
Europa versucht seit 40 Jahren, ein europaweites Patentrechtsverfahren auf die Beine zu stellen. Nun sollen die letzten grossen Streitereien vom Tisch sein: am EU-Gipfel in Brüssel vergangenen Freitag wurde entschieden, dass Paris der Hauptsitz des neuen geplanten Patentgerichts werden soll. Die Verwaltung des Gerichts bekommt einen Sitz in München, wie die Nachrichtenagentur 'afp' schreibt.
Das neue europäisch gewerbliche Schutzrecht soll die Anmeldung von Erfindungen für Unternehmen kostengünstiger und rechtssicherer machen, vor allem durch das Einsparen von Übersetzungen. Bislang müssen Unternehmen ihre Patente in jedem EU-Land einzeln anmelden, was hohe Kosten für Verwaltung und das Übersetzen in jede einzelne EU-Sprache mit sich bringt. Neu soll ein erteiltes gewerbliches Schutzrecht nur noch in den drei Europäischen Patentamt (EPA)-Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch vorliegen. Dies hatte in der Vergangenheit ebenfalls zu Streitereien geführt: Italien und Spanien sind deswegen nicht dabei.
Für die Schweiz ändert sich wenig
Bisher erteilt das EPA, dem auch die Schweiz angehört, ein europäisches Patent. Dieses muss aber in jedem Land, in dem es geschützt werden soll, validiert werden.
Laut dem auf Informatik-Fälle spezialisierten Rechtsanwalt Martin Steiger ist das EU-Einheitspatent für die Schweiz nicht schlecht, da es für die Patentantragssteller weniger Aufwand bedeutet. Er erklärt gegenüber inside-it.ch aber auch, dass die Zentralisierung nationale Besonderheiten weniger berücksichtigen werde. Es werde sich wahrscheinlich nicht viel für die Schweiz verändern. (Linda von Burg)
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