

Weko handelt Senkung der Kreditkartengebühren aus
15. Dezember 2014, 07:23
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat ihre Untersuchung zum Schweizer Kreditkartenmarkt abgeschlossen, wie sie heute mitteilt.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat ihre Untersuchung zum Schweizer Kreditkartenmarkt abgeschlossen, wie sie heute mitteilt. Dabei habe man eine einvernehmliche Regelung ausgearbeitet, die von sämtlichen in die Untersuchung miteinbezogenen Parteien unterzeichnet worden sei. Die Regelung sollte die Gebühren, die Händler entrichten müssen, wenn Kunden per Kreditkarte bezahlen, um rund ein halbes Prozent senken. Betroffen sind allerdings nur Visa- und Mastercard-Kreditkarten.
Bei einer Kreditkartentransaktion stehen zwischen einem Händler und dem Kreditkartenherausgeber die sogenannten Acquirer. Konkret soll nun "Interchange Fee" gesenkt werden, die Gebühr, welche die Acquirer an die Kreditkartenherausgeber entrichten. Die Weko stellt fest, dass diese Gebühren eigentlich eine "Wettbewerbsabrede" darstellen, da sie von konkurrierenden Unternehmen gemeinsam festgelegt werden. Dies könne aber gerechtfertigt werden, wenn die Gebühren so tief seien, dass es für den Händler keine Rolle mehr spiele, ob die Bezahlung in bar oder mit Kreditkarte erfolge.
Um dies zu erreichen soll die Interchange Fee von von heute durchschnittlich 0,95 Prozent auf durchschnittlich 0,44 Prozent heruntergedrückt werden. Die Weko erwartet, dass diese Gebührensenkung an die Händler weitergegeben wird und schätzt, dass der Handel damit insgesamt 50 bis 60 Millionen Franken pro Jahr sparen wird. Die Gebührensenkung kommt allertdings nicht sofort, sondern schrittweise bis 2017. Zuerst soll die Gebühr per 1. August 2015 auf 0,7 Prozent und dann per 1. August 2017 auf 0,44 Prozent gesenkt werden.
Die Regelung wurde laut Weko von den Kartenherausgebern BonusCard.ch, Cembra Money Bank, Cornèr Banca, Credit Suisse, PostFinance, UBS und Viseca sowie den Acquirern Aduno, B+S Card Service, ConCardis und SIX Payment Services unterzeichnet. Der Handel, vertreten durch den Verband Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ) sowie die Kreditkartenunternehmen Visa und MasterCard seien in die Verhandlungen miteinbezogen worden und hätten ihre Positionen darlegen können, so die Weko. Sie sind aber nicht Parteien der einvernehmlichen Regelung. (hjm)
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