

Wirbel um Google Analytics in Deutschland
12. Januar 2011, 14:29
Die bisherigen Änderungen an Google Analytics (GA), die weitverbreitete Tracking-Software zur Auswertung von Internetangeboten, geht den deutschen Datenschützern nicht weit genug.
Die bisherigen Änderungen an Google Analytics (GA), die weitverbreitete Tracking-Software zur Auswertung von Internetangeboten, geht den deutschen Datenschützern nicht weit genug. Jetzt sollen weitere Anpassungen möglicherweise über die Provider erzwungen werden.
Weil die über GA erhobenen Nutzerdaten einschliesslich der IP-Adresse an Server von Google in den USA übertragen und dort verarbeitet werden, sei das Verfahren unzulässig. Das behaupten die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der deutschen Bundesländer, wie die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (FAZ) heute schreibt. Nach monatelangen Verhandlungen habe man die Gespräche abgebrochen, weil Google keine Kompromisse einzugehen bereitgewesen sei, heisst es aus den Kreisen der Aufsichtsbehörden.
Google hat zwar zugesagt, die gesammelten IP-Adressen zu verkürzen, also zu anonymisieren, und bietet Module für diverse Browser an, über die man die Übertragung der Daten an Google unterbinden kann. Doch den Datenschützern geht das Angebot nicht weit genug. Für Safari und Opera etwa, die von rund 10 Prozent der deutschen User genutzt würden, gebe es diese Module nicht und angeblich übertrage Google weiterhin IP-Adressen in die USA und zwar in voller Länge.
Bei Google gibt man sich dagegen überrascht. Von einem Abbruch der Verhandlungen sei nichts bekannt. Und GA habe schon in der ursprünglichen Version dem Datenschutzrecht in der EU entsprochen und werde sogar auf Webseiten der europäischen Datenschutzbehörden verwendet. Mit den bisherigen Veränderungen sei man zudem den Wünschen deutscher Kunden entgegengekommen.
Da die deutschen Datenschützer Google nicht direkt belangen können, wollen sie jetzt auf die Service-Anbieter losgehen. Weil Google auf Zeit spiele und weitere Anpassungen gemäss deutschem Recht nicht liefere, werde man jetzt prüfen, gegen die Betreiber der Websites vorzugehen. In Kürze wollen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der deutschen Bundesländer das Thema erneut diskutieren, um zu entscheiden, ob man möglicherweise "empfindliche Bussgelder" ausspricht oder einen "Musterprozess" gegen ein grösseres Unternehmen initiiert, schreibt die 'FAZ'. (vri)
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