Der Bundesrat will im Betreibungswesen die Digitalisierung weiter vorantreiben und Gläubigerinnen und Gläubiger besser vor Missbrauch schützen. Wie er mitteilt, hat er die Vernehmlassungsergebnisse zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Das Betreibungswesen sei bereits heute stark digitalisiert. 80% der Betreibungen würden elektronisch eingeleitet, heisst es in einer Mitteilung. Die Regierung will die digitalen Möglichkeiten weiter ausbauen und hat dafür 2022 entsprechende Änderungen in die Vernehmlassung gegeben. Die Botschaft, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, entspreche weitgehend dem Vorentwurf.
Elektronische Dokumente als Default
Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, die elektronische Zustellung von Betreibungsurkunden neu zu regeln. Derzeit würden in Bezug auf elektronische Verlustscheine Unsicherheiten bestehen, was dazu führe, dass in der Praxis meistens Papierurkunden ausgestellt werden. Dies verursache unnötige Kosten, schreibt der Bundesrat. Deshalb sollen Urkunden, Mitteilungen, Verfügungen und Entscheide grundsätzlich elektronisch ausgestellt werden. Insbesondere dann, wenn die betroffene Person ihre Eingaben elektronisch eingereicht habe und nicht ausdrücklich die Ausstellung von Papierurkunden verlange.
Mit dem Einverständnis des Schuldners soll es künftig auch möglich sein, Zahlungsbefehle elektronisch zuzustellen. Weiters soll die Onlineversteigerung gesetzlich geregelt werden. Die Versteigerung beweglicher Vermögenswerte ist gemäss der Mitteilung derzeit nicht explizit geregelt, was zu oft zu Rechtsunsicherheit führt.