Ziel der Grundversorgung im Fernmeldebereich ist es, allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen, also auch in Randregionen und in den Bergen, ein Basisangebot von grundlegenden Kommunikationsdiensten zur Verfügung zu stellen. Diese Dienste müssen erschwinglich, zuverlässig und von einer bestimmten Qualität sein. Die Grundversorgung umfasst den öffentlichen Telefondienst sowie seit rund 15 Jahren auch einen schnellen Internetanschluss und besondere Dienste für Behinderte.
Der Grundversorger in der Schweiz ist seit eh und je Swisscom beziehungsweise früher die PTT. Und das bleibt so. Swisscom ist wieder bis mindestens Ende 2031 für die Grundversorgung im Fernmeldebereich zuständig. Dies hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) entschieden. Sie hat Swisscom die entsprechende Konzession erteilt.
Nur Swisscom sei an der Erbringung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten interessiert gewesen, heisst es in einer Mitteilung der Comcom. Dies habe eine Interessenabklärung bei den grössten Telcos auf dem Schweizer Markt gezeigt. Dies war auch schon bei allen früheren Vergaben seit der Liberalisierung des Telekommarkts im Jahr 1998 der Fall.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember bei der Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste den
Inhalt der Grundversorgung ab 2024 definiert. Ab diesem Zeitpunkt kann die Grundversorgungskundschaft grundsätzlich zwischen dem bisherigen Internetzugangsdienst mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von 10 Megabit beziehungsweise 1 Megabit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang mit 80 respektive 8 Megabit pro Sekunde wählen.
Die Umsetzung der Grundversorgung erfolgt technologieneutral. Das heisst, der Grundversorger kann bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen.
(Mit Material von Keystone-sda)