

Swisscom ist unverändert für Grundversorgung zuständig
19. Mai 2022, 07:37Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat die bestehende Grundversorgungskonzession von Swisscom ohne Veränderungen um ein weiteres Jahr verlängert.
Wie der Bundesrat mitteilt, will er den Umfang der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten ab 2024 neu definieren. Eine öffentliche Vernehmlassung für die Revision der bisherigen Verordnung hat der Bundesrat im Dezember 2021 eröffnet. Er hat unter anderem vorgeschlagen, die Internetgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit Download und 8 Megabit Upload in der Sekunde (Mbit/s) zu erhöhen. Dies ist 8x so schnell wie bisher vorgeschrieben ist.
Die aktuelle Grundversorgungskonzession hat Swisscom seit 2018 inne, sie läuft noch bis Ende 2022. Da die Revision der Verordnung noch nicht abgeschlossen ist, besteht der Comcom zufolge keine solide rechtliche Grundlage für eine Neuvergabe der Grundversorgungskonzession. Um die Grundversorgung jederzeit sicherzustellen, habe man sich für eine unveränderte Verlängerung bis Ende 2023 entschieden.
Die neue Grundversorgungskonzession ab 2024 soll erst erteilt werden, wenn der Bundesrat über den Inhalt der Grundversorgung entschieden hat und damit Rechtssicherheit besteht, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Aktuell beinhaltet die Grundversorgung verschiedene Dienste für Menschen mit Behinderungen, Internetzugang mit 10 Mbit/s Download und 1 Mbit/s Upload, einen Telefondienst mit einer oder drei Rufnummern sowie zwei kostenlose Verzeichniseinträge.
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