Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Vereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen betreffend die
Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz genehmigt. Laut einer Mitteilung des Kantons ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verstärkung der gemeinsamen Bemühungen. Im Kanton St. Gallen liegt die Genehmigung für das Unterfangen bereits vor, in den beiden Appenzell muss das kantonale Parlament erst noch entscheiden.
Im Rahmen der verstärkten strategischen Zusammenarbeit prüfte eine Arbeitsgruppe der Rat- und Staatsschreiber die Möglichkeiten einer Kooperation im Bereich des Datenschutzes. Dabei wurden auch die Datenschutzbeauftragten der vier Kantone einbezogen. Als externer Berater wurde Bruno Baeriswyl, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, beigezogen.
Basierend auf diesem Bericht haben die vier Kantone eine gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet. Nachdem der Regierungsrat des Kantons St. Gallen diese im Dezember 2024 genehmigt und zur Unterzeichnung freigegeben hat, ist dies nun auch im Kanton Thurgau geschehen.
Das Ziel der Vereinbarung sei die Stärkung der Qualität und der Effizienz des Datenschutzes in den vier Kantonen. Dazu wird die Stelle "Fachperson Datenschutz" geschaffen. Diese soll insbesondere bei kantonsübergreifenden Aufgaben und Projekten Synergien bringen. Die Stelle soll bei der Aufsichtsstelle Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip der Staatskanzlei des Kantons Thurgau angesiedelt werden und rund 50 Stellenprozente umfassen. Der Start ist per 1. Januar 2026 geplant.