US-Behörde untersagt Amazon-Deal mit Atomkraftwerk

4. November 2024 um 13:40
image
AKW Susquehanna, im Vordergrund das von AWS gekaufte RZ. Foto: zVg

In Pennsylvania darf der Konzern keinen zusätzlichen Strom von einem Atomkraftwerk für seine Rechenzentren beziehen.

Die US-Regulierungsbehörde Federal Energy Regulatory Commission (FERC) hat die Änderung einer Vereinbarung zwischen Amazon und dem Atomkraftwerk (AKW) Susquehanna in Pennsylvania abgelehnt. Die Vereinbarung sah vor, dass Amazon vom AKW-Betreiber Talen Energy künftig mehr Strom für seine AWS-Rechenzentren in der Umgebung beziehen könnte.
AWS hatte im März ein RZ von Talen für 650 Millionen US-Dollar gekauft, welches direkt neben dem AKW liegt. Nach dem Abschluss des Deals wollte Amazon die Bedingungen seiner ursprünglichen Vereinbarung ändern und 180 Megawatt zusätzlichen Strom direkt vom AKW beziehen, wie 'Spectrum' berichtete.

Energiekonzerne legten Beschwerde ein

In weiteren Schritten sollte der mögliche Strombezug von aktuell 300 Megawatt auf bis zu 1 Gigawatt erhöht werden können. Doch dagegen legten im Juni die Energiekonzerne Exelon und American Electric Power Beschwerde bei der FERC ein.
Sie argumentierten, der Deal würde Dritte schädigen, die Strom von AEP oder Exelon beziehen. Die neue Vereinbarung würde bis zu 140 Millionen Dollar an zusätzlichen Kosten auf die Bevölkerung von Pennsylvania, New Jersey und anderen Bundesstaaten abwälzen, die von einem regionalen Übertragungsunternehmen versorgt werden, dass das Stromnetz in diesen Gebieten überwacht. Zudem könne damit ein Präzedenzfall für den Strombezug und damit verbundene Kostenabwälzungen von anderen Rechenzentren geschaffen werden.

Negative Auswirkungen auf Stromnetz

Dieser Argumentation ist die FERC mit ihrem Entscheid jetzt gefolgt. Die Behörde habe Bedenken, dass die Ableitung einer grossen Menge Strom aus dem Energienetz, wie es der Plan von AWS vorsieht, negative Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden der Energieversorger sowie die Zuverlässigkeit des Netzes haben könnte, heisst es im Entscheid.
FERC-Kommissar Mark Christie schreibt darin: "Co-Location-Vereinbarungen der hier vorgestellten Art werfen eine Reihe komplizierter und vielschichtiger Probleme auf, die zusammengenommen enorme Auswirkungen sowohl auf die Netzzuverlässigkeit als auch auf die Verbraucherkosten haben könnten."
Hätte die Behörde die Vereinbarung genehmigt, wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden, "der zur Rechtfertigung identischer oder ähnlicher Vereinbarungen in zukünftigen Fällen dienen" könnte.

Big Tech setzen verstärkt auf Kernenergie

Nach dem FERC-Entscheid bleibt unklar, wie AWS mit seinem geplanten RZ-Campus in Pennsylvania weiter verfahren will. Amazon hatte erst kürzlich bekanntgegeben, sich am US-Kernenergieentwickler X-Energy zu beteiligen. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollen kleine modulare Kernreaktoren für die Stromversorgung von Rechenzentren entwickelt und eingesetzt werden.
Auch Google will für seine RZs verstärkt auf Atomkraft setzen und ab 2030 Energie aus neuartigen kleinen Reaktoren des Entwicklers Kairos Power einkaufen. Ebenso hat Microsoft Atomenergie-Pläne. Der Konzern hat zugesagt, die Energie aus dem AKW Three Mile Island abzunehmen. Bis 2027 könnte die stillgelegte Anlage nahe Harrisburg in Pennsylvania dafür wieder in Betrieb gehen.

Loading

Mehr zum Thema

image

St. Gallen will IT-Organisation komplett überarbeiten

Die IT-Organisation des Kantons ist "stark fragmentiert und nicht mehr zukunfts­orientiert". Bis 2030 soll sie deshalb grundlegend neugestaltet werden.

publiziert am 2.12.2024
image

Fischerei-App für Schwyzer Angler

Der Papierzwang beim Fischen im Kanton Schwyz endet mit der Einführung der App "eFJ Mobile". Dort können die Patente und die Fangstatistik elektronisch hinterlegt werden.

publiziert am 2.12.2024
image

Jede dritte Schweizer Firma gut auf KI vorbereitet

Ein Drittel der Schweizer Unternehmen sieht sich beim Thema KI gut aufgestellt. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz damit aber nur im Mittelfeld.

publiziert am 29.11.2024
image

Berner Parlament bewilligt Kredit für elektronisches Patientendossier

Der Grosse Rat hat einem Kredit von vier Millionen Franken zugestimmt. Damit soll das EPD weiterentwickelt werden.

publiziert am 29.11.2024