Die US-Softwarefirma Realpage wurde mit einer Kartellklage konfrontiert. Vorgeworfen wurde Realpage der Verkauf von "Software an Vermieter, die nicht öffentliche Informationen von konkurrierenden Vermietern sammelt und diese kombinierten Informationen verwendet, um Preisempfehlungen abzugeben".
Eingereicht wurde die Klage im August am United States District Court for the Middle District of North Carolina, wie
'The Markup' berichtete.
Als Kläger (PDF) treten acht US-Bundesstaaten auf: North Carolina, Colorado, Washington, Minnesota, Tennessee, Oregon, Connecticut und Kalifornien. Sie werfen der Firma unter anderem vor: "Die Regelung von Realpage verzerrt nicht nur den Wettbewerb zum Nachteil der Mieter, sondern ermöglicht es dem Unternehmen auch, seine beherrschende Stellung auf dem Markt für kommerzielle Verwaltungssoftware zu stärken."
Kartellklage abgewiesen
Konkret geht es um die Software AI Rental Management (AIRM) und deren Vorgängerin Yieldstar. Das 1998 in Texas gegründete Unternehmen, das sich seit 2020 im Besitz der Private-Equity-Firma Thoma Bravo befindet, bietet mit dieser Software laut Eigenbeschrieb eine "einfache App für Vermietung, Umzug und Wohnen, in der sich alles an einem Ort befindet, damit Sie Ihr Wohnerlebnis verbessern, die Effizienz steigern und neue Einnahmequellen entdecken können".
Die Verbreitung der Software habe zu steigenden Mieten geführt, ist ein weiterer Vorwurf. Realpage bestreitet dies. Das US-Justizministerium habe das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegale Preisgestaltung bei Mietwohnungen eingestellt, teilte Realpage gemäss
'Reuters' am 6. Dezember mit. Man habe keine Kartellgesetze verletzt und werde sich auch weiterhin in laufenden Zivilprozessen verteidigen. So haben die Städte San Francisco und Philadelphia inzwischen ein Verbot von "algorithmischer Preissetzung" im Wohnungsmarkt ausgesprochen.
Kennt die Schweiz Realpage?
Ist Realpage auch in der Schweiz präsent? Diese Frage haben wir sowohl dem Hauseigentümerverband wie auch dem Mieterverband gestellt. Beide Verbände erklären, noch nie von deren Produkten gehört zu haben. "Uns sind keine solchen KI-Anwendungen bekannt und wir können somit auch entsprechende Anwendungen nicht beurteilen", schreibt Hauseigentümerverband-Direktor Markus Meier.
Mieterverband-Vize-Präsident Michael Töngi erklärt, dass in der Schweiz "private Büros" schon länger Daten im Immobilienbereich inklusive Mietzinse auswerten würden. "Diese Daten sind oft nur mit einer Bezahlschranke erreichbar, die Erhebung sehr unterschiedlich und mehr oder weniger transparent."
KI-Berechnungen in der Schweiz kaum zulässig
KI-Angebote wie Realpage gebe es aber nicht, so Töngi. "Aus meiner Sicht haben solche KI-Anwendungen in der Schweiz keine rechtliche Basis. Deshalb müssen sie auch nicht verboten werden. In der Schweiz gilt die Kostenmiete, die individuell berechnet werden muss. Ausnahmsweise kann auf die Orts- und Quartierüblichkeit zurückgegriffen werden, für die klare Vorschriften gelten."
Auch Hauseigentümerverband-Direktor Meier betont: "Die mietrechtlichen Bestimmungen sowie Leiturteile von zuständigen Instanzen setzen den rechtlichen Rahmen bezüglich Mietzinsgestaltung in der Schweiz. Unseres Erachtens dürfte der Einsatz von KI zur Berechnung von Mietzinsen aufgrund der jeweils fallbezogenen massgeblichen Parameter kaum zulässig sein."