Zürich darf Anwälte zu "Digital only" zwingen

7. Januar 2025 um 13:58
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Ein digitalisierter Rechtsverkehr ist laut dem Bundesgericht zumutbar. Foto: Unsplash+

In Zürich sind Anwälte mit ihrer Beschwerde gegen die Digitali­sie­rungs­pflicht im Rechtsverkehr abgeblitzt. "Digital only" ist zumutbar, findet das Bundesgericht.

In der Schweiz soll der Rechtsverkehr digitalisiert werden. Anwältinnen und Anwälte werden im Kanton Zürich ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet, Verfahrenshandlungen mit Verwaltungsbehörden und Gerichten ausschliesslich auf elektronischem Weg vorzunehmen. Gegen diese "Digital only"-Pflicht hatten sich ein Anwaltsbüro aus Zürich sowie ein Anwalt aus dem Kanton Aargau beschwert – ohne Erfolg.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen, wie es in einer Ende Dezember publizierten Mitteilung schreibt. Basis für die Digitalisierungspflicht in Zürich ist die Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, die der Kantonsrat 2023 verabschiedet hat. Das Gesetz sieht vor, dass unterschriftsbedürftige Eingaben mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eines anerkannten Zertifizierungsdienstes versehen werden.

"Öffentliches Interesse" Rechtsverkehr zu beschleunigen

Die Regelung sei mit der Wirtschaftsfreiheit, wie sie die Bundesverfassung vorsieht, vereinbar, schreibt das Bundesgericht. Und weiter: "Die Pflicht, Verfahrenshandlungen elektronisch vorzunehmen, stellt nur eine leichte Einschränkung dieses Grundrechts dar." Zudem würden die Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im öffentlichen Interesse liegen.
Eine qualifizierte elektronische Unterschrift koste derzeit bei Einzel­ab­rechnung höchstens 2.50 Franken, im Abonnement je nach Anbieter teilweise deutlich weniger, rechnet das Bundesgericht vor. Die Kosten für physische Behördeneingaben liegen laut der Mitteilung bei 5.80 Franken pro Einschreiben.

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