Rechtliches & Kontakt

Impressum

Angaben zur Betreiberin von Inside IT, redaktionelle Verantwortlichkeiten und die richtigen Kontaktwege auf einen Blick.

Betreiberin & Herausgeberin

Winsider AG

Die nachfolgenden Angaben entsprechen dem Schweizer UID-/Handelsregister.
Winsider AGc/o Deep Impact AGRychenbergstrasse 678400 WinterthurSchweiz
Sitz
Winterthur
UID
CHE-408.847.775
MWST
CHE-408.847.775 MWST
Handelsregister-Nr.
CH-020.3.043.678-6

Direkter Kontakt

Ihr Anliegen am richtigen Ort.

Pressemitteilung, administrative Frage oder Kampagne: Sie erreichen uns ohne Kontaktformular und ohne Umweg.

Redaktionelle Verantwortung

Die Redaktion von Inside IT.

Unsere Redaktion berichtet über die Schweizer ICT-Branche und ordnet internationale Entwicklungen für den hiesigen Markt ein.

Mehr über Inside IT
  • smk
    Mark SchröderChefredaktor
  • paz
    Philipp AnzStellvertretender Chefredaktor
  • dda
    Dajana DakicRedaktorin
  • hjm
    Hans Jörg MaronRedaktor (pensioniert, weiterhin tätig)
  • vgr
    Valentina GrazianoRedaktorin

Transparenz

Redaktion und Partnerschaften.

Gastbeiträge und Medienpartnerschaften erweitern das Spektrum von Inside IT. Sie verändern nicht die redaktionelle Verantwortung.

Kolumnen und Gastbeiträge
  • Christian Laux («Lex Laux»)
  • Digital Society Initiative der Universität Zürich («DSI Insights»)
  • Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SATW («SATW Insights»)
  • Stiftung SWITCH («#security»)
  • Markus Schlichting («Schlicht und einfach»)
  • Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit («Parldigi direkt»)
  • Marc Steiner («Make or Buy»)
  • Markus Thüring («Thüring Test»)
Ganzjährige Medienpartnerschaften
  • Swiss Oracle User Group
  • Swiss Made Software
  • IT rockt!
  • Digital Health Center

Verbindliche Grundsätze

Redaktionsstatut

Die folgenden Grundsätze gelten für die redaktionellen Mitarbeitenden und den Verlag. Sie sichern die Trennung von journalistischer Arbeit und kommerziellen Interessen.

  1. 01

    Berufsethische Standards

    Redaktion und Verlag orientieren sich an der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserats und den dazugehörenden Richtlinien.

  2. 02

    Trennung von Redaktion und Werbung

    Journalistinnen und Journalisten trennen ihre redaktionelle Tätigkeit strikt von den Interessen von Werbekunden. Partner erhalten keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte.

  3. 03

    Geschenke und Einladungen

    Geschenke mit einem Wert von mehr als 30 Franken werden grundsätzlich abgelehnt. Ausgenommen sind beruflich nützliche Kleinigkeiten und branchenübliche Leistungen an Presseanlässen. Zusätzliche Privilegien bedürfen der Absprache mit dem Verlag. Ausnahmen gelten nur, wenn sie der Presse allgemein angeboten werden und nicht der Beeinflussung einer einzelnen Person dienen.

  4. 04

    Wertpapiere und Interessenbindungen

    Wertpapierbesitz und andere Interessenbindungen, die eine Berichterstattung berühren könnten, werden gegenüber Verlag und Leserschaft offengelegt – bei betroffenen Beiträgen mit einer transparenten Schlussbemerkung. Regelmässige Mitarbeitende besitzen keine Wertpapiere von Unternehmen, über deren Marktumfeld sie berichten.

  5. 05

    Persönliche Beziehungen

    Persönliche Freundschaften innerhalb der Branche dürfen die redaktionelle Arbeit nicht beeinflussen. Enge Beziehungen und weitere relevante Interessenbindungen werden transparent gemacht.

  6. 06

    Sprache

    Die Redaktion verwendet die neue deutsche Rechtschreibung, soweit dies im jeweiligen Kontext sinnvoll ist.

Erklärung und Richtlinien des Schweizer Presserats – öffnet in neuem Tab